Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
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Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Habe eine Ulmia 1610 Tischkreissäge, bei der nach ein paar Sekunden Betrieb bzw. kurz nach Beginn eines Holschnitts der Einbauschalter die Maschine abschaltet. Scheint mir ein Bimetall-Schalter zu sein, weil sich der Schalter erst nach Minuten wieder einschalten lässt. Die Maschine wurde 1966 gekauft. Hat jemand mit dieser Maschine Erfahrungen und könnte mir Tipps geben?
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Eventuell ein Motorlager festgegangen?
Ist die Säge mit Bremse oder läuft das Sägeblatt ungebremst nach?
Ist die Säge mit Bremse oder läuft das Sägeblatt ungebremst nach?
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Ah, guter Hinweis. Schaue mir das Motorlager mal an. Die Säge läuft übrigens ungebremst nach.
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Dann einfach mal das Sägeblatt mit der Hand drehen. Wenn das schwer gehen sollte, einmal den Motor kontrollieren/kontrollieren lassen.
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Yes, ich probiere es aus. Danke
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Moin Bastler24,
eine Möglichkeit wäre auch, den Betriebsstrom der Säge zu messen und mit den Daten des Motors abzugleichen.
Bei einer so alten Säge stellt sich auch die Frage, ob die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind.
Gruß Olaf
eine Möglichkeit wäre auch, den Betriebsstrom der Säge zu messen und mit den Daten des Motors abzugleichen.
Bei einer so alten Säge stellt sich auch die Frage, ob die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Moin Trumbaschl,
auch im Privatbereich muss ich für die Betriebssicherheit meiner Betriebsmittel sorgen. Wie ich es mache ist jedoch nicht geregelt. Ich kann die BetrSichV heranziehen, muss es aber nicht.
Gruß Olaf
auch im Privatbereich muss ich für die Betriebssicherheit meiner Betriebsmittel sorgen. Wie ich es mache ist jedoch nicht geregelt. Ich kann die BetrSichV heranziehen, muss es aber nicht.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Hallo Kollegen,
die Säge erfüllt nicht die aktuellen Sicherheitsvorschriften. Eine Verwendung im gewerblichen Bereich ist - ohne Umrüstung - nicht möglich. Für den privaten Bereich ist der Betrieb auch nicht zugelassen, das Gerät erfüllt ja nicht die Mindest-Sicherheitsvorgaben; solange aber kein Unfall mit der Maschine passiert - wird auch keiner kontrollieren. Aus der Rechtsprechung sind Fälle bekannt, wo bei gemeinsamer Arbeit auf einer privaten Baustelle (Nachbarschaftshilfe/Verwandtschaft) Unfälle passiert sind (sind ja keine Arbeitsunfälle!) bei denen dann die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer einer defekten Maschine ermittelt hat. Ich bin auch in einigen Fällen bei dem Betreiben von historischen Maschinen dabei, die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen (z.B. historische Buchdruckpressen, historische Papierschneider usw.). Als Besitzer darf man diese Geräte benutzen, die geldliche oder nicht geldliche Überlassung an andere ist da schon ein anderes Thema. In den Vereinen berate ich da zum Teil, teilweise werden Ersatzmaßnahmen umgesetzt - und bei einem Kunden bauen wir Maschinen um und zertifizieren sie dann komplett. Es ist leider manchmal zu wenig Wissen da, was erlaubt ist - welche Risiken vorhanden sind...
die Säge erfüllt nicht die aktuellen Sicherheitsvorschriften. Eine Verwendung im gewerblichen Bereich ist - ohne Umrüstung - nicht möglich. Für den privaten Bereich ist der Betrieb auch nicht zugelassen, das Gerät erfüllt ja nicht die Mindest-Sicherheitsvorgaben; solange aber kein Unfall mit der Maschine passiert - wird auch keiner kontrollieren. Aus der Rechtsprechung sind Fälle bekannt, wo bei gemeinsamer Arbeit auf einer privaten Baustelle (Nachbarschaftshilfe/Verwandtschaft) Unfälle passiert sind (sind ja keine Arbeitsunfälle!) bei denen dann die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer einer defekten Maschine ermittelt hat. Ich bin auch in einigen Fällen bei dem Betreiben von historischen Maschinen dabei, die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen (z.B. historische Buchdruckpressen, historische Papierschneider usw.). Als Besitzer darf man diese Geräte benutzen, die geldliche oder nicht geldliche Überlassung an andere ist da schon ein anderes Thema. In den Vereinen berate ich da zum Teil, teilweise werden Ersatzmaßnahmen umgesetzt - und bei einem Kunden bauen wir Maschinen um und zertifizieren sie dann komplett. Es ist leider manchmal zu wenig Wissen da, was erlaubt ist - welche Risiken vorhanden sind...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis
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Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter
Wenn nur ICH mit der Maschine arbeite und eine Gefährdung von anderen Personen, auch Familienmitgliedern, ausgeschlossen ist - nur dann ist es egal wenn ein Betriebsmittel unsicher ist.
Aber auch nur dann!
Denn Selbstmord und Selbstverstümmelung sind nicht strafbar....
So hat mir das mal jemand von der Gewerbeaufsicht erklärt. Und da das eher seltenst eingehalten werden kann (wenn die unsichere Kreissäge bspw. in der Garage steht....) muss ich auch im Privathaushalt darauf achten das meine Arbeitsmittel eben "sicher" sind.