Elt-Onkel hat geschrieben: ↑Samstag 23. Dezember 2023, 23:54
Bauüberwachung geht nur mit entsprechender Fachkompetenz.
Also, wenn man z.B. EFK ist.
Will man weisungsbefugt sein, muss man VEFK sein.
Hä? Das habe ich ja noch nie gehört. Als Bauüberwacher muss man vom Bauherren beauftragt sein. Besondere Qualifikationen müssen nicht vorhanden ist. Sofern man Anweisungen erteilen können soll, benötigt man eine entsprechende Vollmacht vom AG. Ansonsten kann nur der AG Anweisungen erteilen. Die Qualifikation "VEFK" ist nirgendwo gefordert. Ansonsten könnten diverse Ing.-Büros ihren Laden dicht machen, weil dort seltenst VEFKs tätig sind.
Zudem geht es hier sicherlich um die Installation einer PV-Anlage samt Speicher in einem privaten Wohnhaus. Also Kleinst-Baumaßnahme im Bereich B2C, ohne Beteiligung eines Ingenieurbüros. Da habe ich ja noch nie einen Objektüberwacher oder sonst was gesehen. Deine Ausführungen gehen an der Thematik vorbei.
@Weitenbummler: Ich vermute dass Dir ein Betrieb eine PV-Anlage samt Speicher angeboten hat. Korrekt?
1. Frage: Wen hast Du beauftragt? Ja wohl kaum die slowakische Elektrobude direkt. Das sind vermutlich die Nachunternehmer der von Dir beauftragten Solarbude. Hast Du den von Dir beauftragten Auftragnehmer mit Deinen Bedenken konfrontiert? Die Bilder sollten ausreichen.. Dieser Auftragnehmer ist Dein Ansprechpartner bei Sorgen, Nöten und Wünschen.
2. Frage: Wer unterschreibt den Zählerantrag bzw. die Inbetriebnahmeerklärung der PV-Anlage? Das muss ja ein vom VNB konzessionierter E-Betrieb samt Meister sein.