Achtung Sabotage
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Achtung Sabotage
@Forum,
ein Freund rief mich gestern an, weil die vor einiger Zeit gekaufte Verlängerung für den Außenbereich nicht funktionierte.
Nach dem öffnen zeigte sich das o.a.Bild. Man sieht es nicht ganz genau, aber braun war auf der Schutzleiterschiene und Grün-Gelb auf einer der Leisten die normalerweise Spannung führen.
Bei der Demontage stellte ich fest, dass die Schrauben schon einmal bewegt waren (die Schraubenköpfe sahen benutzt aus). Außerdem waren keine Aderendhülsen verwendet. Da der Freund nichts an der Elektrik schraubt bin ich sicher, dass er es nicht war.
Meine Vermutung:
Irgendwer hat das Teil im Baumarkt gekauft, manipuliert und wieder zurückgegeben.
Mfg
SD
ein Freund rief mich gestern an, weil die vor einiger Zeit gekaufte Verlängerung für den Außenbereich nicht funktionierte.
Nach dem öffnen zeigte sich das o.a.Bild. Man sieht es nicht ganz genau, aber braun war auf der Schutzleiterschiene und Grün-Gelb auf einer der Leisten die normalerweise Spannung führen.
Bei der Demontage stellte ich fest, dass die Schrauben schon einmal bewegt waren (die Schraubenköpfe sahen benutzt aus). Außerdem waren keine Aderendhülsen verwendet. Da der Freund nichts an der Elektrik schraubt bin ich sicher, dass er es nicht war.
Meine Vermutung:
Irgendwer hat das Teil im Baumarkt gekauft, manipuliert und wieder zurückgegeben.
Mfg
SD
- Elt-Onkel
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Re: Achtung Sabotage
Hallo,
deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.
Beim Inventarisieren dann eine Geräteprüfung.
Erst wenn beide Prüfungen positiv sind, kommt der Prüfaufkleber drauf.
Danach die Nutzungsfreigabe.
Wo ist das Problem ?
…
deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.
Beim Inventarisieren dann eine Geräteprüfung.
Erst wenn beide Prüfungen positiv sind, kommt der Prüfaufkleber drauf.
Danach die Nutzungsfreigabe.
Wo ist das Problem ?
…
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- Null-Leiter
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- Elt-Onkel
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Re: Achtung Sabotage
Hallo,
na, wenn sie selber sachunkundig sind, müssen sie eben einen Prüfer beauftragen.
Spätestens beim Inventarisieren muß ja jemand die Exel-Tabelle ausfüllen.
Was soll denn da unter Nummer 235 eingetragen werden ?
Dreifachsteckdose mit Anschlußkabel - Technischer Zustand: ? - Nächste Prüfung: Mai 2022 ?
Und erzähle mir niemand, man braucht keine Inventarlisten.
Spätestens wenn ein Versicherungsfall ansteht, wird danach gefragt.
Allerspätestens beim Zugewinnausgleich vor dem Scheidungsrichter.
Da ist es doch nicht so schwierig, eine zusätzliche Spalte "Wareneingansprüfung" in die Tabelle aufzunehmen.
…
na, wenn sie selber sachunkundig sind, müssen sie eben einen Prüfer beauftragen.
Spätestens beim Inventarisieren muß ja jemand die Exel-Tabelle ausfüllen.
Was soll denn da unter Nummer 235 eingetragen werden ?
Dreifachsteckdose mit Anschlußkabel - Technischer Zustand: ? - Nächste Prüfung: Mai 2022 ?
Und erzähle mir niemand, man braucht keine Inventarlisten.
Spätestens wenn ein Versicherungsfall ansteht, wird danach gefragt.
Allerspätestens beim Zugewinnausgleich vor dem Scheidungsrichter.
Da ist es doch nicht so schwierig, eine zusätzliche Spalte "Wareneingansprüfung" in die Tabelle aufzunehmen.
…
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- Null-Leiter
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Re: Achtung Sabotage
@Onkel,
Meine Intention war darauf hinzuweisen dass man offensichtlich zurückgenommene Ware (Verpackung fehlt, oder ist beschädigt) nicht kauft, zumindest dann nicht, wenn man nicht selbst prüfen kann ob der gekaufte Gegenstand in Ordnung ist.
Mfg
SD
Das Problem ist dort, wo es keine Wareneingangsprüfung und keine Geräteprüfung gibt - bei Privatleuten -. Ich möchte wissen in wie vielen Haushalten in Deutschland solche Prüfungen vorgenommen werden? Ich vermute nur bei Dir zu Hause.deswegen machen gewissenhafte Verbraucher ja auch eine Wareneingangsprüfung.
Beim Inventarisieren dann eine Geräteprüfung.
Erst wenn beide Prüfungen positiv sind, kommt der Prüfaufkleber drauf.
Danach die Nutzungsfreigabe.
Wo ist das Problem ?
Meine Intention war darauf hinzuweisen dass man offensichtlich zurückgenommene Ware (Verpackung fehlt, oder ist beschädigt) nicht kauft, zumindest dann nicht, wenn man nicht selbst prüfen kann ob der gekaufte Gegenstand in Ordnung ist.
Mfg
SD
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Re: Achtung Sabotage
Und genau dieses am richtigen Leben so völlig vorbeizulaufen ist es was dieses Forum ausmacht!Hallo,
na, wenn sie selber sachunkundig sind, müssen sie eben einen Prüfer beauftragen.
Spätestens beim Inventarisieren muß ja jemand die Exel-Tabelle ausfüllen.
Was soll denn da unter Nummer 235 eingetragen werden ?
Dreifachsteckdose mit Anschlußkabel - Technischer Zustand: ? - Nächste Prüfung: Mai 2022 ?
Und erzähle mir niemand, man braucht keine Inventarlisten.
Spätestens wenn ein Versicherungsfall ansteht, wird danach gefragt.
Allerspätestens beim Zugewinnausgleich vor dem Scheidungsrichter.
Da ist es doch nicht so schwierig, eine zusätzliche Spalte "Wareneingansprüfung" in die Tabelle aufzunehmen.
Andere Leute nennen es einen haufen Spinner!
Verständnisloser Gruß
von jemandem den das ziemlich stört
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- Null-Leiter
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Re: Achtung Sabotage
Vielen Dank, ich bin einer von den "Anderen".ego11 hat geschrieben:
Und genau dieses am richtigen Leben so völlig vorbeizulaufen ist es was dieses Forum ausmacht!
Andere Leute nennen es einen haufen Spinner!
Verständnisloser Gruß
von jemandem den das ziemlich stört
Verständnisvoller Gruß an ego11
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Re: Achtung Sabotage
Moin steckdoesler,steckdoesler hat geschrieben: ↑Samstag 30. Mai 2020, 17:02 ... Ich vermute nur bei Dir zu Hause. ...
ich kenne da noch einen anderen Haushalt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Achtung Sabotage
Moin zusammen,
die Rechtslage ist doch sehr eindeutig: Wer etwas betreibt, der haftet auch dafür, dass es sicher ist. Wie er den sicheren Zustand gewährleistet ist sein Problem.
Gruß Olaf
die Rechtslage ist doch sehr eindeutig: Wer etwas betreibt, der haftet auch dafür, dass es sicher ist. Wie er den sicheren Zustand gewährleistet ist sein Problem.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Achtung Sabotage
@Olaf,
Wie oft brennen Häuser und hinterher wird ein Kurzschluss als Ursache angegeben (was an sich schon zweifelhaft ist). Auch hier kenne ich keinen Fall in dem der Hausbesitzer zur Rechenschaft gezogen- und verurteilt wurde.
Ist demnach die eindeutige Rechtslage nur Theorie?
Anders sieht es aus, wenn vorsätzlich ein Zustand herbei geführt wurde der zum Unfall führte. Da kenne ich Beispiele die ein Urteil zur Folge hatten.
Mfg
SD
Ps. Es war nicht meine Intention eine Diskussion über rechtliches vom Zaum zu brechen.
Wie sieht denn die Haftung aus? Die Gefängnisse wären voll, wenn alle Schäden zu einer Verurteilung des Betreibers führen würden. Ich habe schon mehrmals erlebt, dass defekte Küchenmaschinen einen Brand ausgelöst haben. Mir ist nicht bekannt, dass wer deshalb zur Rechenschaft gezogen wurde.die Rechtslage ist doch sehr eindeutig: Wer etwas betreibt, der haftet auch dafür, dass es sicher ist. Wie er den sicheren Zustand gewährleistet ist sein Problem.
Wie oft brennen Häuser und hinterher wird ein Kurzschluss als Ursache angegeben (was an sich schon zweifelhaft ist). Auch hier kenne ich keinen Fall in dem der Hausbesitzer zur Rechenschaft gezogen- und verurteilt wurde.
Ist demnach die eindeutige Rechtslage nur Theorie?
Anders sieht es aus, wenn vorsätzlich ein Zustand herbei geführt wurde der zum Unfall führte. Da kenne ich Beispiele die ein Urteil zur Folge hatten.
Mfg
SD
Ps. Es war nicht meine Intention eine Diskussion über rechtliches vom Zaum zu brechen.