Beauftragung Kranführer.
Kranführer müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3 im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben
4. von ihnen muss zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Beauftragung Kran
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