Verantwortliche Elektrofachkraft

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
Michele1
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Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Michele1 »

Hallo zusammen,

ein Kumpel von mir arbeitet in einem Inklusionsbetrieb mit leicht behinderte EuP´s die ortveränderliche Geräte prüfen.
Mein Kumpel ist ein Elektrikergeselle (Funktechnik) und kennt sich ein bisschen mit ortverändlerlichen Geräte aus, hat aber sonst keinen blassen Schimmer von Elektrotechnik.

Ich vermute die Organsisationaufbau ist nicht sehr rechtssicher.
Es ist kein Meister bzw. verantwortliche Elektrofachkaft VEFK eingesetzt. Die Betriebleitung hat auch keine Ahnung von Elektrik.
Was meint Ihr, ich denke da ist zwingend was zu verändern.
E-Jens
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

du sagst es treffend. Wenn keiner Ahnung hat, ist zwingend etwas zu ändern.
Gruß Jens
Michele1
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Michele1 »

Ja natürlich, das ist klar.
Ich habe meinem Kumpel gesagt, er oder die Betriebsleitung steht so mit einem Bein im Gefängnis und das will er mir nicht Glauben.
Er hat vermutlich Angst, dass er einen Meister (bzw. VeFK) vor die Nase gesetzt bekommt, habe ich das Gefühl. Eigentlich ist das mir egal,
aber ist ein mein bester Freund und wollte Ihn nur "Vorwarnen"
laut&hell
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von laut&hell »

Moin,

Der Kumpel ist natürlich in einer gefährlichen Situation, da er deiner Schilderung nach "am ehesten" Ahnung hat als die einzige Fachkraft und somit konkludentes Handeln unterstellt werden könnte im Falle des Falles.

Rein zum eigenen Schutz sollte er den Betreiber zumindest schriftlich darauf hinweisen.

Wie die tatsächliche Rechtssprechung letztendlich aussehen würde kann keiner seriös sagen.
MOMA2
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von MOMA2 »

Als Nicht-Jurist kann die Frage nur ohne Garantie beantwortet werden.
Grundsätzliches
Zunächst gilt, dass die sich aus einer unzureichenden Regelung der innerbetrieblichen Sicherheit ergebenden Lücken und Schwächen
als Organisationsverschulden dem Unternehmensinhaber/dem Arbeitgeber angelastet werden.

Der Arbeitnehmer haftet gegebenenfalls auch bei einer formunwirksamen Beauftragung im Unglücksfall;
haftungsrechtlich kann eine entsprechende Stellung/Funktion nämlich auch ohne formal korrekte Beauftragung genügen.
Es gibt aber auch die Verpflichtung der Beschäftigten und hier insbesondere der Führungskräfte, auf gegebene sicherheitsrelevante Defizite,
die als erhebliche unmittelbare Gefahr zu Schäden führen können, hinzuweisen.

Es sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift3 und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
in Verbindung mit der TRBS 1203 zu berücksichtigen.

Stichwort "Status EfK"
Elektrofachkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden,
um Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher und fachgerecht ausführen zu können.
Tun sie das nicht, kann ihnen sogar der Qualifikationsstatus verloren gehen.
Grundanforderungen an in der Elektrotechnik tätige Personen werden in DIN VDE 1000-10 gestellt.
Weiterführender Link:
Neue VDE 1000-10 – Was hat sich geändert?
https://mebedo-ac.de/blog/neue-vde-1000-10/

Weiterführende Links:
Die Haftung der Elektrofachkraft im Schadensfall
https://www.elektrofachkraft.de/qualifi ... hadensfall

„Wer haftet bei einer Wiederholungsprüfung im Schadensfall?“
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... hadensfall

Elektrische Arbeitsmittel:
Ist der Prüfer für das Ergebnis haftbar?
https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... is-haftbar
E-Jens
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

als Elektriker sollst du häufig die Verantwortung für das Handeln anderer tragen. Viele Mitmenschen fummeln an elektrischen Anlagen und Geräten rum. Das wird von einigen Chefs sogar direkt oder indirekt gefordert. Der Elektriker wird belächelt. Nur wenn es schief geht und ein verantwortlicher gesucht wird, wissen alle, dass der Elektriker für den Strom zuständig ist.

:schimpf:
Gruß Jens
IH-Elektriker
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von IH-Elektriker »

MOMA2 hat geschrieben: Donnerstag 26. Oktober 2023, 17:05 Stichwort "Status EfK"
Elektrofachkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden,
um Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher und fachgerecht ausführen zu können.
Tun sie das nicht, kann ihnen sogar der Qualifikationsstatus verloren gehen.
Wobei das Thema "Fortbildung" nicht genau definiert ist. Fortbildung ist beispielsweise auch schon hier mitzuzlesen, Fachbücher lesen, Fachzeitschriften lesen bis hin zum regelmäßigen Besuch von Seminaren usw.

Fakt ist aber das wenn ein gelerter Elektriker mit Gesellenbrief einige Jahre als Gastronom arbeitet sein Status als EFK stark anzuzweifeln bzw. erloschen ist.....
MOMA2
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von MOMA2 »

Ergänzung:
Um den Erhalt der Fachkunde von mit elektrotechnischen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten sicherzustellen,
sind die erforderlichen Fachkenntnisse wiederkehrend aufzufrischen.
Diesbezügliche Formulierungen finden sich in einigen Regelwerken.
Es lässt sich feststellen, dass, je neuer und aktueller Regelwerke sind, desto stärker das Thema Aus- und Weiterbildung in ihnen berücksichtigt wird.

Kenntnisse zur Elektrotechnik aktualisieren
z. B. durch die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen, Seminaren, Fachtagungen,
oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch sowie lesen von Fachzeitschriften- Fachbüchern.

Zitat aus VDE Schriftenreihe 135

Einige Punkte zur Erhalt der Fachkunde wurden bereits durch IH-Elektriker erwähnt.
IH-Elektriker
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von IH-Elektriker »

Bei vielen "Elektrikern" dürfte sich die Lektüre von "berufsbezogener" Literatur auf das Lesen der Speisekarte des baustellennähesten Imbiss oder Dönerbude zur Mittagspause beschränken und die einzige fachliche Information die Info vom Chef sein auf welcher Baustelle sie als nächstes arbeiten.... :D

Spaß beiseite, es gibt mit Sicherheit viele Betriebe welche in die Fort- und Weiterbildung und den Qualifizierungserhalt ihrer Mitarbeiter viel Aufwand und auch Kosten investieren. Es gibt aber auch viele Betriebe wo der Chef der Meinung ist seine Mitarbeiter sind auf der Arbeit und haben daher zu arbeiten und sich nicht fortzubilden.
Olaf S-H
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Michele,

gut sieht es nicht aus.

Grundsätzlich ist es so, dass der Unternehmer seinen Laden gut organisieren muss. Hierzu kann er die TRBSen nutzen.

Die Prüfung der Geräte erfolgt gem. BetrSichV. In § 2 (6) ist die zur Prüfung befähigte Person beschrieben.
Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre
zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit
hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt
sind, sind diese zu erfüllen.
EuP sind das erstmal raus.

Dann benötigt der Arbeitgeber in der Regel immer eine VEFK nach VDE 1000-10, Abschnitt 4.4 für die fachliche Leitung des Betriebs. ggf. ist auch noch ein Betriebsleiter gem. HwO erforderlich.

Dein Kumpel trägt für sein Tun und Handeln grundsätzlich die Fachverantwortung. Nachzulesen wäre dies in der DGUV Information 203-002.
Die Elektrofachkraft trägt immer Fachverantwortung, d. h. sie
steht für das fachliche Ergebnis der von ihr verantworteten
elektrotechnischen Arbeiten ein. Falls die Elektrofachkraft zusätzlich
mit der Leitung und Aufsicht unterstellter Personen
betraut wird, ist sie für die Führung dieser Personen sowie der
fachlich korrekten und sicheren Durchführung der Arbeiten
verantwortlich.
Dies soweit als Kurzfassung. Sicherlich ist hier ein Veränderungsbedarf angesagt. Details hierzu wird man sicherlich nur in einem Gespräch vor Ort ermitteln können.

Gruß Olaf, der sich mit dieser Thematik tätglich auseinandersetzen darf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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