Bei uns im EVU ist in jeder Trafostation ein " Stationsbuch" , hier ist einzutragen - der Grund des Besuchs- welche Schalthandlung ist vorgenommen worden- sonstiges
Im UW muss man sich entsprechend Anmelden ( automatische Anlage über Telefon) um die "Objektsicherung" zu deaktivieren und natürlich auch wieder das " Stationsbuch".
Grüßli Thomas
Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume
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Re: Zutrittsdokumentation elektrische Betriebsräume
Hallo Forum,
gab. In der DDR gab es selbst für Biegeradien in Hausanschlusskästen eine TGL.
Den Grund "Datenschutz" kann ich nicht nachvollziehen. Die Putzfrau und der Gärtner werden ja sicher keinen Zugang zu Tst's, MS- Schaltanlagen,
NSHV's haben.
Auf Grund des Schließsystems für den Zugang wird sich der Personenkreis schon sehr stark einschränken.
Bei uns ist im Stationsbuch zu dokumentieren:
- Grund des Zutritts (z.B.: Zähler ablesen, Kontrolle Kompensationsanlege, Reinigungs- Arbeiten )
- gemessene Temperatur in der Schaltanlage ggf. Tst
- gemessene Raumfeuchtigkeit in der Schaltanlage ggf. Tst
- Funktionsprüfung aller Anzeige- Geräte
- Auslesen der Trafo- Temperaturen
- Kontrolle der inventarnummerierten EuK, Schaltstangen, Einschubplatten etc. auf Vorhandensein in ihren Halterungen und Prüffrist
- IST- Zustand der Anlage (Verschmutzung, Tier- Hinterlassenschaften etc. )
- Druck des SF6- Behälters (wir haben teilweise SF6- Schaltanlagen für MS )
- Geruch in der Anlage (wg. SF6 )
- Spannung der GS- Versorgung für die LS- Antriebe
--> Immer, auch wenn man nur mal die Station/ Anlage betritt
Soviel Zeit muss sein !
Danach:
- Welche Schalthandlungen wurden getätigt
-- Eintrag des Schaltprogramms in das Stationsbuch
Ja, das habe auch ich in keiner Norm explizit gefunden. Somit beschreibe auch ich eigentlich "nur" gelebte Praxis.
Manchmal reicht aber auch diese Herangehensweise, um eine "große Dunkelheit mitten am helllichten Tag" zu vermeiden.
Mfg mega_ohm
Ich habe mal in meinen Lehrausbildungs- Unterlagen nachgeschaut … leider keine TGL gefunden. Ich bin mir sicher, dass es auch dafür eine Normlaut&hell hat geschrieben: ↑Freitag 8. Mai 2020, 11:31 Guten Morgen zusammen,
gibt es eine Vorschrift oder Richtlinie (gleich welcher Art), die eine Dokumentation darüber fordert, wer bzw. wann einen Betriebsraum betreten hat (Trafostation, NSHV etc.), ggf. auch mit damit verbundenen Aufbewahrungsfristen? Bitte unbedingt mit Quelle, um gelebte Praxis oder betriebsindivduelle GfA oder Vereinbarungen geht es mal nicht.
Hat datenschutzrechtliche Gründe...
Danke & viele Grüße
gab. In der DDR gab es selbst für Biegeradien in Hausanschlusskästen eine TGL.
Den Grund "Datenschutz" kann ich nicht nachvollziehen. Die Putzfrau und der Gärtner werden ja sicher keinen Zugang zu Tst's, MS- Schaltanlagen,
NSHV's haben.
Auf Grund des Schließsystems für den Zugang wird sich der Personenkreis schon sehr stark einschränken.
So kenne ich das auch.Thommy62 hat geschrieben: ↑Montag 11. Mai 2020, 07:54 Bei uns im EVU ist in jeder Trafostation ein " Stationsbuch" , hier ist einzutragen - der Grund des Besuchs- welche Schalthandlung ist vorgenommen worden- sonstiges
Im UW muss man sich entsprechend Anmelden ( automatische Anlage über Telefon) um die "Objektsicherung" zu deaktivieren und natürlich auch wieder das " Stationsbuch".
Grüßli Thomas
Bei uns ist im Stationsbuch zu dokumentieren:
- Grund des Zutritts (z.B.: Zähler ablesen, Kontrolle Kompensationsanlege, Reinigungs- Arbeiten )
- gemessene Temperatur in der Schaltanlage ggf. Tst
- gemessene Raumfeuchtigkeit in der Schaltanlage ggf. Tst
- Funktionsprüfung aller Anzeige- Geräte
- Auslesen der Trafo- Temperaturen
- Kontrolle der inventarnummerierten EuK, Schaltstangen, Einschubplatten etc. auf Vorhandensein in ihren Halterungen und Prüffrist
- IST- Zustand der Anlage (Verschmutzung, Tier- Hinterlassenschaften etc. )
- Druck des SF6- Behälters (wir haben teilweise SF6- Schaltanlagen für MS )
- Geruch in der Anlage (wg. SF6 )
- Spannung der GS- Versorgung für die LS- Antriebe
--> Immer, auch wenn man nur mal die Station/ Anlage betritt
Soviel Zeit muss sein !
Danach:
- Welche Schalthandlungen wurden getätigt
-- Eintrag des Schaltprogramms in das Stationsbuch
Ja, das habe auch ich in keiner Norm explizit gefunden. Somit beschreibe auch ich eigentlich "nur" gelebte Praxis.
Manchmal reicht aber auch diese Herangehensweise, um eine "große Dunkelheit mitten am helllichten Tag" zu vermeiden.
Mfg mega_ohm