Ernennung zur VEFK ?!
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 11
- Registriert: Samstag 16. April 2016, 21:06
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Hallo zusammen,
also ich werde auch erst einmal eine Schulung bei der Akademie machen, wo der Dozent ein Buch Autor ist. Danach schauen wir weiter... Denn das Thema VEFK ist doch weit komplexer, als ich vorher gedacht habe...
Gruß Thomas
also ich werde auch erst einmal eine Schulung bei der Akademie machen, wo der Dozent ein Buch Autor ist. Danach schauen wir weiter... Denn das Thema VEFK ist doch weit komplexer, als ich vorher gedacht habe...
Gruß Thomas
- Tobi P.
- Beiträge: 1907
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Moin,
wie wäre es denn damit die ominöse Akademie wo der Dozent auch Buchautor ist mal beim Namen zu nennen? Evt. haben ja auch andere Leser Interesse an einer Schulung dort. Oder ist die Akademie so geheim dass der Name nicht genannt werden darf?
Gruß Tobi
wie wäre es denn damit die ominöse Akademie wo der Dozent auch Buchautor ist mal beim Namen zu nennen? Evt. haben ja auch andere Leser Interesse an einer Schulung dort. Oder ist die Akademie so geheim dass der Name nicht genannt werden darf?
Gruß Tobi
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 11
- Registriert: Samstag 16. April 2016, 21:06
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier so direkt den Namen nennen darf, aber wenn Du mal im Netz nach VEFK und Montabaur suchst, wirst Du Seminare bei M..... finden.
Gruß Thomas
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier so direkt den Namen nennen darf, aber wenn Du mal im Netz nach VEFK und Montabaur suchst, wirst Du Seminare bei M..... finden.
Gruß Thomas
- Tobi P.
- Beiträge: 1907
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Moin,
schreibs hin und fertig. Wir leben hier zwar in der bürokratischsten Bürokratenrepublik der Welt aber ein Gesetz dass die Nennung von Seminaranbietern in Internetforen nur bei vorher eingereichtem und genehmigten Veröffentlichungsantrag freigibt existiert hier trotzdem (noch) nicht. Ist auch ganz leicht, ich machs dir vor:
TÜV
Dekra
Siemens
Esser
BG ETEM
Comap
Deif
So, jetzt du
Gruß Tobi
schreibs hin und fertig. Wir leben hier zwar in der bürokratischsten Bürokratenrepublik der Welt aber ein Gesetz dass die Nennung von Seminaranbietern in Internetforen nur bei vorher eingereichtem und genehmigten Veröffentlichungsantrag freigibt existiert hier trotzdem (noch) nicht. Ist auch ganz leicht, ich machs dir vor:
TÜV
Dekra
Siemens
Esser
BG ETEM
Comap
Deif
So, jetzt du
Gruß Tobi
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Moin DBY656,
dies ist in der Handwerksordnung festgelegt. Es gibt Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe. Die E-Abteilungen der Industriebetriebe sind in der Regel Hilfsbetriebe, da sie nur Leistungen für sich selbst erbringen. Sollte der Hilfsbetrieb Handwerksleistungen für Dritte erbringen und hierzu keine "Freigabe" der HWK haben, so nennen es kleinliche Personen in schwarzen Roben Schwarzarbeit.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 17
- Registriert: Sonntag 27. Oktober 2019, 17:56
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Re: Ernennung zur VEFK ?!
Moin,
wie schon meine Vorredner geschrieben haben:
absolviere unbedingt einen Kurs UND schicke Deinen Chef auch auf diesen Kurs. Von denen gibt es im übrigen auch noch Ergänzungskurse die es sich zu besuchen ebenfalls in höchstem Maße lohnt. Da bekommt er unter Umständen etwas den Kopf gewaschen. Denn soooo einfach wie es sich Dein Chef eben vorstellt ist es nicht.
Immerhin übernimmst Du UNTERNEHMER-VERANTWORTUNG was ein riesiger Unterschied zum Leiter der Elektroabteilung darstellt.
Dementsprechend muss sich das auch in barer Münze auszahlen. Immerhin hältst Du Deinen Kopf für ihn mit hin - rechtlich gesehen.
Wie sagte mein Dozent damals:
es stellt sich für sie nur noch die Frage, ob ihr Chef, Sie alleine oder mit Ihnen zusammen und anderen Mitarbeitern im Knast landet.
Dementsprechned organisieren sie ihren Elektrobereich.
Daraus kannst Du ermessen, wie heikel und zeitaufwändig dies alles sein kann.
Vielleicht ist es Dir auch möglich einen externen Berater mit ins Boot zu holen. Google mal nach Ensman Consulting.
Betriebsleiter sind in der Regel ja umgänglich, aber leider ist vielen dieses Thema nur nebenbei wert es zu betrachten.
Und natürlich gibt es auch viele Mythen und Fehleinschätzungen die in gewissen Kreisen kursieren, was diese Thematik angeht (nicht nur Teppichboden-Etage sondern auch bei den EFKs).
Kennst Du den Spruch: es gibt keine universelle EFK? Dies trifft gleichermaßen auf VEFKs zu. In manchen Unternehmen gibt es VEFKs die von Fernmeldetechnik über Energie bis hin zu Mittelspannung in Personalunion für alles zuständig und verantwortlich sind. Und leiten nebenbei noch die E-Abteilung mittätig im 2-Schicht-System. Und dies bei einer Personalstärke von 3 Mann incl. VEFK. Nebenbei sind sie auch noch für 80 EFKs und EUPs aus anderen Abteilungen zuständig und verantwortlich. Etwas, was in der Form den Verdacht aufkommen lässt, das es sich bei dieser Position lediglich um eine Alibi-Funktion handelt. Von fehlender, ausreichender Weisungsfreiheit und Budget ganz zu schweigen.
Erfreulicherweise gibt es auch geeignete Zeitschriften und Fachforen wo man sich ergänzend informieren kann.
Gruß
wie schon meine Vorredner geschrieben haben:
absolviere unbedingt einen Kurs UND schicke Deinen Chef auch auf diesen Kurs. Von denen gibt es im übrigen auch noch Ergänzungskurse die es sich zu besuchen ebenfalls in höchstem Maße lohnt. Da bekommt er unter Umständen etwas den Kopf gewaschen. Denn soooo einfach wie es sich Dein Chef eben vorstellt ist es nicht.
Immerhin übernimmst Du UNTERNEHMER-VERANTWORTUNG was ein riesiger Unterschied zum Leiter der Elektroabteilung darstellt.
Dementsprechend muss sich das auch in barer Münze auszahlen. Immerhin hältst Du Deinen Kopf für ihn mit hin - rechtlich gesehen.
Wie sagte mein Dozent damals:
es stellt sich für sie nur noch die Frage, ob ihr Chef, Sie alleine oder mit Ihnen zusammen und anderen Mitarbeitern im Knast landet.
Dementsprechned organisieren sie ihren Elektrobereich.
Daraus kannst Du ermessen, wie heikel und zeitaufwändig dies alles sein kann.
Vielleicht ist es Dir auch möglich einen externen Berater mit ins Boot zu holen. Google mal nach Ensman Consulting.
Betriebsleiter sind in der Regel ja umgänglich, aber leider ist vielen dieses Thema nur nebenbei wert es zu betrachten.
Und natürlich gibt es auch viele Mythen und Fehleinschätzungen die in gewissen Kreisen kursieren, was diese Thematik angeht (nicht nur Teppichboden-Etage sondern auch bei den EFKs).
Kennst Du den Spruch: es gibt keine universelle EFK? Dies trifft gleichermaßen auf VEFKs zu. In manchen Unternehmen gibt es VEFKs die von Fernmeldetechnik über Energie bis hin zu Mittelspannung in Personalunion für alles zuständig und verantwortlich sind. Und leiten nebenbei noch die E-Abteilung mittätig im 2-Schicht-System. Und dies bei einer Personalstärke von 3 Mann incl. VEFK. Nebenbei sind sie auch noch für 80 EFKs und EUPs aus anderen Abteilungen zuständig und verantwortlich. Etwas, was in der Form den Verdacht aufkommen lässt, das es sich bei dieser Position lediglich um eine Alibi-Funktion handelt. Von fehlender, ausreichender Weisungsfreiheit und Budget ganz zu schweigen.
Erfreulicherweise gibt es auch geeignete Zeitschriften und Fachforen wo man sich ergänzend informieren kann.
Gruß
Leben und leben lassen