Das ist mir schon alles klar.Challenger hat geschrieben:Moin Langer
Meine Meinung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in seinem Unternehmen die Arbeitnehmer keiner vermeidbaren Gefährdung ausgesetzt werden.
Treppengeländer, elektrische Geräte, Statik des Gebäudes, Trinkwasser...also praktisch alles hat so beschaffen zu sein, das ich Abends wieder gesund den Betrieb verlassen kann. Das sollte im Schadenfall nachweisbar sein.
Ob du den Wasserkocher prüfst weil er elektrisches Arbeitsmittel heisst oder ihn prüfst weil er privates Küchengerät heisst, ist doch egal und überlasse ich deiner Phantasie und GeBe. Das Gefahrenpotential eines Wasserkochers und dessen Handhabung verändert sich ja nicht mit der Definition der Zugehörigkeit.
Wichtig ist nur dass du den Nachweiss der Prüfung führst.
Gruß Andreas
Der Wasserkocher ist soweit auch ganz in Ordnung, mir viel halt auf, dass er beim Abheben vom Sockel nicht abschaltet (was die Kocher, die ich bisher kenne alle machen) und mit dem Aufsetzen auf den Sockel wieder heizt.
Genau bei diesem Punkt bin ich mir unsicher.
Darf das sein oder ist das ein Mangel?
Die Bedienungsanleitung sagt dazu nichts aus.