Und wieder das Thema Wasserkocher

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langer
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Und wieder das Thema Wasserkocher

Beitrag von langer »

Hallo Allerseits,

bei der Suche in der Rubrik Geräteprüfung bin ich leider nicht fündig geworden.

Mir wurde ein privater Wasserkocher zur Prüfung gegeben, die Messwerte sind recht gut, er schaltet auch bei erreichter Temperatur ab.
Wenn man den WK im eingeschalteten Zustand von der Anschlussplatte abhebt schaltet er nicht ab, heizt also nach dem Aufstellen wieder weiter.

Ist das zulässig oder ein Mangel?

Schon mal besten Dank für eure Meinungen.
Viele Grüße
langer
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Klein-Eli
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Beitrag von Klein-Eli »

Bei dem den ich neben mir stehen habe ist es genauso, man kann ihn auch im ausgesteckten Zustand einschalten.
Schöne Grüße
Klein-Eli dd1
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langer
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Beitrag von langer »

bisher hatte ich nur Geräte, die beim Abheben vom Sockel ausschalten, darum bin ich mir unsicher.
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Was sagt denn die Gebrauchsanleitung dazu?
Immer das Beste draus machen
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langer
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Beitrag von langer »

Dazu steht nichts drin
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Langer,

guck doch mal in die VDE 0700-15. Die aktuelle Ausgabe habe ich leider nicht.

Andererseits: Wenn es ein Arbeitsmittel ist, dann darf es nur bewußt in Gang gesetzt werden. Dem wäre hier nicht so: also durchgefallen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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langer
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Beitrag von langer »

Olaf S-H hat geschrieben: Andererseits: Wenn es ein Arbeitsmittel ist, dann darf es nur bewußt in Gang gesetzt werden. Dem wäre hier nicht so: also durchgefallen.

Gruß Olaf
Dann stellt sich natürlich die Frage, ob ein Wasserkocher in einem Pausenraum einer Abteilung in einem Produktionsbetrieb ein Arbeitsmittel darstellt oder nicht.
Soweit schon mal besten Dank für die Infos
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Langer,

wenn Du diese Frage stellst, dann stelle ich die Frage, warum die Prüfung gefordert wird. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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langer
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Beitrag von langer »

Was ist überhaupt ein Arbeitsmittel?
Klar, der PC im Büro gehört ebenso dazu wie verschiedene Maschinen in der Produktion oder auf der Baustelle.
Aber was ist mit dem Kühlschrank, der Kaffeemaschine oder der Mikrowelle im Pausenraum?
Sie werden zwar im Betrieb genutzt aber auch für die Arbeit?

Oder bin ich mit meinem Denkansatz auf einer falschen Fährte?
Challenger
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Beitrag von Challenger »

Moin Langer

Meine Meinung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in seinem Unternehmen die Arbeitnehmer keiner vermeidbaren Gefährdung ausgesetzt werden.

Treppengeländer, elektrische Geräte, Statik des Gebäudes, Trinkwasser...also praktisch alles hat so beschaffen zu sein, das ich Abends wieder gesund den Betrieb verlassen kann. Das sollte im Schadenfall nachweisbar sein.

Ob du den Wasserkocher prüfst weil er elektrisches Arbeitsmittel heisst oder ihn prüfst weil er privates Küchengerät heisst, ist doch egal und überlasse ich deiner Phantasie und GeBe. Das Gefahrenpotential eines Wasserkochers und dessen Handhabung verändert sich ja nicht mit der Definition der Zugehörigkeit.
Wichtig ist nur dass du den Nachweiss der Prüfung führst.


Gruß Andreas
Will Griggs on fire...
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