Auf meinen Vorschlag die RCDs der Servicesteckdosen in unseren Schaltschränken (als Teil einer Maschine) einer Erstprüfung wegen den Abschaltzeiten gemäß DIN VDE 0100-410 (Abgriff VOR der Netztrenneinrichtung) unterziehen sollte, wurde gesagt das wäre nicht nötig, aus folgendem Grund:
Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... n-von-rcdsRelevanz der Messung
Gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06 Abs. 411.3.3 und 415.1.1 muss in Wechselspannungssystemen im Rahmen der Anforderungen an den Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vorgesehen werden. Dies gilt für alle Steckdosen (innen oder außen) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind. Weiterhin gilt dies für alle Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A (vgl. Beuth 2016a).
Wir wären als Hersteller eh nicht "verpflichtet" eine reinzubauen - siehe obiges Zitat - wir tuns trotzdem. Dann würde nach der Meinung der geschätzten Kollegen eine Erprobung mittels Prüftaste nach der Installation genügen (mit entsprechendem Vermerk im Prüfprotokoll).
Des Weiteren bekommt doch dann der Wiederholungsprüfer Schwierigkeiten:
Quelle: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ ... 03-072.pdf ; Abschnitt 3.4.3.2; Seite 47Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-SchutzeinrichtungDiese Messung dient dem Nachweis, dass die Abschaltzeit zur automatischen Ab-schaltung im Fehlerfall nach VDE 0100-410 durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) eingehalten wird. Aufgrund der besonderen Bedeutung für den Personen-schutz ist jede RCD zu prüfen.
Verschlechterungen wird er nicht feststellen können ohne vorherige Messwerte:
Quelle: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/ ... 03-072.pdf ; Abschnitt 3.4.3.2; Seite 48Die Dokumentation der Abschaltzeit ist normativ nicht gefordert, sondern lediglich der Nachweis der Auslösung.Abweichungen von den Üblichkeitswerten oder Verschlechterungen des Auslöseverhaltens gegenüber früheren Messergebnissen können mit dieser Vorgehensweise jedoch nicht festgestellt werden. Deshalb wird die Dokumentation der Auslösezeiten nach wie vor empfohlen.
Meiner Meinung nach wären wir als Hersteller gut beraten, eine RDC-Messung zu machen und die Abschlatzeiten zu dokumentieren.
Ich verstehe nicht wie man ansonsten den geforderten Nachweis der korrekten Abschaltzeiten laut VDE 0100-410 "rechtssicher" (eher rechtsfest) gegenüber dem Kunden (als Betreiber mit Betreiberpflichten) nachweisen sollte.
Hat jemand dazu eine Meinung oder weitere Pro-/Contra-Argumente auf Lager?
MfG Gelbschnabel