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Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2024, 12:14
von miwi17null6
Hallo,

muss mir mal ein wenig Luft machen....

Wir haben hier einen Dienstleister im Haus welcher die Wiederholungsprüfung nach VDE 0105 durchführt. Allerdings ist die elektrische Anlage zuletzt vor ca. 10-15 Jahren das letzte mal geprüft worden.

In welcher weiße rechtfertigt sich eine Stichprobenartige Prüfung? Meiner Meinung nach müsste eine Komplettprüfung der elektrischen Anlage erfolgen.

Kann die Prüfung des Isolationswiderstandes und des RCD´s entfallen? In entsprechender Norm finde ich nichts darüber. Und wenn ja Warum, wäre mir neu...

Der Dienstleister wurde extern für mehrere Liegenschaften beauftragt.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2024, 13:56
von SPS
https://shop.elektro.net/elektroinstall ... n-vde-0105
Arbeite dich dort mal durch.

Besser wäre es gewesen zur Auftragsvergabe den Umfang festzulegen.

Ohne alte Protokolle der Erstprüfung sollte eine sehr umfangreiche Prüfung erfolgen.
Die alte Wiederholungsprüfung kann ja auch nur eine Stichprobenprüfung gewesen sein.
Für mich gehört die RCD Prüfung und R-ISO dazu.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2024, 15:10
von miwi17null6
SPS hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 13:56 Besser wäre es gewesen zur Auftragsvergabe den Umfang festzulegen.
Bin ich ganz deiner Meinung, aber es wurde extern an extern vergeben. Wir sind nur die Zuschauer.... Mir graut es nur, wenn ich sehe wie oberflächlich die Prüfungen durchgeführt werden.
SPS hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 13:56 Für mich gehört die RCD Prüfung und R-ISO dazu.
Ganz meine Meinung auch

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2024, 22:09
von tm90
Art und Umfang einer Wiederholungsprüfung müssen zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Lass dir zeigen, was die haben.
Frag nach den Qualifikationen. Du hast trotzdem noch eine Überwachungspflicht von externen Dienstleistern - gerade bei begründeten Bedenken.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Freitag 26. Januar 2024, 17:51
von MOMA2
VDE 0105-100 Auszug
Der Umfang wiederkehrender Prüfungen darf je nach Bedarf und nach den Betriebsverhältnissen auf Stichproben
sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden,
soweit dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.

Wenn immer möglich, müssen die Berichte und Empfehlungen von vorhergehenden wiederkehrenden Prüfungen berücksichtigt werden.
Wo kein vorhergehender Prüfbericht verfügbar ist, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich.


Allgemein:
Es gibt keine Vorgabe aus den Regelwerken des DGUV oder VDE wie eine Stichprobe auszusehen hat,
den durch die unterschiedliche Nutzung von elektrischen Anlagen können sehr unterschiedliche Mängel auftreten.

Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Anlage zu 100 % sicher ist.
Sofern keine Prüfberichte der Erstprüfung
oder einer vorrangegangenen Wiederholungsprüfung vorliegen,
gilt die anstehende Prüfung nicht als Wiederholungsprüfung, sondern als Erstprüfung.

In diesem Fall, ist alles zu prüfen, was technisch möglich und dem Erreichen des Schutzziels erforderlich ist.

VDE 0100-600
Im Rahmen der Erstprüfung ist ein vollumfängliches Messprotokoll zu erstellen.
Diese Prüfung erlaubt keine Stichproben.

Unter Beachtung der nachzuweisenden Schutzziele und Schutzmaßnahmen
muss der Betreiber bzw. Prüfer über den Umfang der Stichprobe selbst entscheiden.

Im Einzelfall muss nun unter Betrachtung des Vertrages (»Prüfauftrag«)
ermittelt werden, welcher Erfolg (Prüfumfang z.B. durch AG vorgegeben) geschuldet ist.

Die Gewährleistung der Sicherheit ist Pflicht des Arbeitgebers und Betreibers der Anlage.

Dabei hat der Arbeitgeber Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen.
Prüfungen haben die Besonderheit, dass sie den Zustand (der Anlage) nur zum Zeitpunkt der Prüfung selbst feststellen.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Samstag 27. Januar 2024, 15:39
von laut&hell
Moin,

Die Realität in solchen Situationen ist ja die, dass der (fachunkundige) Betreiber, der die Prüfung nur durchführen lässt weil ihn irgendjemand lästigerweise auf die Prüfpflicht hingewiesen hat, einen Auftrag "halt das notwendige zu machen" an den günstigsten Anbieter der möglichst auch im Vorhinein keine Fragen stellt erteilt.

Wenn die Fa. dann tatsächlich vor Ort aufschlägt wird erstmal mitgeteilt, dass ihre Arbeit den betrieblichen Ablauf nicht stören darf.

Folglich beschränkt sich das ganze schnell auf Sichtung der Verteiler und ggf. Schrauben nachziehen, die fehlende Dokumentation und den mangelhaften Berührungsschutz festzustellen und mit ganz viel Glück noch ein paar RCD auszulösen.

Das ganze wird dann so eingereicht mit dem Hinweis dass die Prüfung nur unvollständig durchgeführt wurde und der Betreiber legt das dann ohne es jemals anzusehen ab und hat seiner Meinung nach seine Pflicht erfüllt.

Es kränkt häufig eben schon allein daran, dass den meisten technikfremden Firmen keine elektrisch sachkundige Person eingestellt ist und selbst wenn hat dieser andere Aufgaben zu erfüllen.

Interessant wird das ganze ja immer erst im Falle des Falls.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Montag 29. Januar 2024, 08:33
von miwi17null6
Moin,
weil ihn irgendjemand lästigerweise auf die Prüfpflicht hingewiesen hat
... leider. Der unkundige AG will die Verantwortung nicht abgeben und sieht den Elektrotechnikbereich als lästige Qualle an.
Folglich beschränkt sich das ganze schnell auf Sichtung der Verteiler und ggf. Schrauben nachziehen, die fehlende Dokumentation und den mangelhaften Berührungsschutz festzustellen und mit ganz viel Glück noch ein paar RCD auszulösen.
Hatte den "Prüfer" mal über die Schulter geschaut. Fand schon toll, das er eine Wärmebildkamera mit hatte. Nur, wenn ich ein Foto von irgendeiner Sicherung mache, ist das keine richtige Prüfung. Ich kann mich in einer anderen Firma entsinnen, das der TÜV aller zwei Jahre die UV´s geprüft hat mit einer Wärmebildkammera und das hat immer ziemlich lange gedauert pro UV, da jeder Sicherungsbereich und jeder Klemmenbereich anvisiert wurde um thermische Änderungen mitzubekommen.

Jedenfalls wurde nur der Zi oder Zs gemessen. Eine Isolationswiderstandsmessung und das Außlöseverhalten der FI´s wurde nicht geprüft. Der Hammer war dann das Prüfen des Zi/Zs direkt am Mehrteiler mit Verlängerungskabel da er z faul war direkt an die Steckdose unter den Schreibtisch zu gehen. Für 205 Büros + Wirtschaftsräume und Kellerräume hat der gute Mann 1,5Tage gebraucht (40 UV´s + 3 NSHV´s) dd1 .

Habe direkt dann meine Unterschrift für seinen Arbeitsauftrag verweigert und gesagt, dass ich so was nicht unterschreiben kann.

Re: Wiederholungsprüfung nach VDE 0105

Verfasst: Montag 29. Januar 2024, 13:19
von h1723c
miwi17null6 hat geschrieben: Montag 29. Januar 2024, 08:33 [...]Der Hammer war dann das Prüfen des Zi/Zs direkt am Mehrteiler mit Verlängerungskabel da er z faul war direkt an die Steckdose unter den Schreibtisch zu gehen.[...]
Wo ist denn das Problem dabei? Die Werte werden doch dadurch allenfalls schlechter, und man entdeckt ggf. sogar noch eine lockere Klemmestelle im Stecker der Verlängerung ;-)