Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Butalive666
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Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von Butalive666 »

Hallo liebe Kollegen,

folgender Sachverhalt:

Neubau eines BV , die komplette Elektroanlage kam von Firma A (Elektroinstallationsunternehmen), Firma B (Leuchtenhersteller) plant und liefert die Beleuchtungsanlage, Firma C (Planung und Montage , Wir) haben die Leuchten montiert.

Jegliche Zuleitung, Brückenleitung, Abzweigdosen etc kam von Firma A . Unsere Aufgabe bestand daraus, an den von Firma A installierten Abzweigdosen die von Firma B gelieferten Leuchten anzuschließen. Die Leuchten sind mit der Anschlußleitung vor konfektioniert geliefert worden.

Jetzt verlangt Firma B von uns eine Messung nach VDE.

Und jetzt kommen meine Zweifel:

Hätten wir z.b. auch die Brückenleitung mit installiert, könnte ich dieses verstehen.

Ist also der Anschluss einer Leuchte (oder mehrerer) als Erweiterung / Änderung der Anlage zu sehen, die dann eine VDE Messung benötigt oder nicht?

Wenn JA, dann reicht ein einfaches JA.

Wenn Nein, dann bitte mit Argumenten.
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SPS
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von SPS »

Durch den Anschluss sind zusätzliche Verbindungen entstanden.

Beispiel
Wie soll ohne Messung nachgewiesen werden, dass der Schutzleiter an der Leuchte angeschlossen und niederohmig ist.
Das konnte keiner zuvor Messen.
Mit freundlichem Gruß sps
Butalive666
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von Butalive666 »

ich verstehe deine Argumentation.

Aber (mWn) kommt auch keiner mehr noch mal um eine VDE Messung zu machen, weil der Herd eingebaut wurde.

Wie sähe das ganze eigentlich aus, wenn es steckerfertig aufgebaut ist? Also anstatt Abzweigdosen etc, liefert das Elektrounternehmen Steckkontakte, wo sie benötigt werden, und der Leuchtenhersteller liefert seine Leuchten mit entsprechenden Stecker. Und wir stecken nur ein und gut.



Was mich daran stört, ist eher die Haftung für Material, was wir nicht geliefert haben oder sonst einen Einfluß drauf hatten.
meisterglücklich
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von meisterglücklich »

Schutzleiterdurchgang ist doch wohl sinnvoll nachzumessen, oder? Vielleicht auch die Ableitstöme, die die Beleuchtungsanlage so produziert, um die Dimensionierung der Anlage zu überprüfen.
Kann ich schon nachvollziehen, denn der Auftraggeber will ja wissen, ob nach Fertigstellung von allem auch alles gut ist. Trumpf in der Hand wäre natürlich, wenn man eine Schutzleiterunterbrechung zur Anlage, die nicht auf eigenem Mist gewachsen ist findet. Ansonsten ist das Argument mit dem Herd richtig, aber auch im Schnelldurchgang prüfe ich, ob die berührbaren Metallteile des Herdes mit dem Schutzleiter verbunden sind (einfache Durchgangsprüfung zur nächstbesten Steckdose).
Generell kann der Küchenbauer nicht verlangen, daß ich als Errichter der E-Anlage seinen Herdanschluß überprüfe, und wenn er mich bittet, dann nur gegen Einwurf passender Münzen...
Aber wenn der Kunde den Küchenbauer fragt, ob alles in Ordnung ist und dafür ein Prüfprotokoll haben möchte, dann muß der Küchenbauer ein Schriftstück nachreichen, was das beinhaltet, wenn er davon nicht selbstverständlich ausgehen kann.
DBY656
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von DBY656 »

Butalive666 hat geschrieben: Freitag 22. September 2023, 10:04 ... Firma B (Leuchtenhersteller) ...

... Jetzt verlangt Firma B von uns eine Messung nach VDE. ...
Entschuldigung, aber irgendwie ist mir das unverständlich.
Es müsste doch andersrum sein, so das der Leuchtenhersteller zu seinen Produkten jeweils das Prüfprotokoll liefert.

Gruß Markus
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SPS
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von SPS »

Butalive666 hat geschrieben: Freitag 22. September 2023, 10:04 Firma C (Planung und Montage , Wir) haben die Leuchten montiert.

Prüfen müssen alle ihren Teil
Auch Firma C
Mit freundlichem Gruß sps
ego11
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von ego11 »

Um das mal recht zu verstehen:
Firma A hat als Installateur nachzuweisen, das der Anschluss bis zur Dose i.O. ist
Firma B hat als Hersteller der Leuchte nachzuweisen, das der Schutzleiterverbindung innerhalb der Anschlussleitung bis zur Leuchte i.O., ist.
Euer Part als Firma C ist nun in meinen Augen lediglich, nachzuweisen das ihr beide Adern richtig verbunden habt.

Wird fachgerecht nur mittels langer Messleitung und Messung zwischen Leuchte und definiertem PE Potential gelingen können.
Und auch dann ist nicht sichergestellt, ob man wirklich die Cu-Schutzleiterverbindung gemessen hat, oder eine Verbindung über Armierung oder sonstige Verbindung des Leuchtengehäuses zu leitfähigen fremden teilen.
Olaf S-H
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von Olaf S-H »

Butalive666 hat geschrieben: Freitag 22. September 2023, 12:57 ...
Aber (mWn) kommt auch keiner mehr noch mal um eine VDE Messung zu machen, weil der Herd eingebaut wurde.
...
Moin Butalive666,

da der Herd fest angeschlossen wurde, ist eine Überprüfung der Schutzmaßnahme (also mindestens die Durchgängigkeit der Schutzleiters) und eine Sichtprüfung (z. B. Herd geeignet, Herddose korrekt verschlossen, ...) erforderlich. Wenn jemand meint, darauf verzichten zu müssen, ist er sich der Tragweite seines Handelns nicht bewußt und kann daher keine Elektrofachkraft sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Butalive666,

der Begriff "VDE-Messung" kann alles und nichts beinhalten. Hier wäre eine Konkretisierung vorteilhaft.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann schließt Du an einer vorhanden Anlage eine Leuchte an. Die beschriebenen Abzweigdosen sind so aufgebaut, dass Du an den Klemmen (ggf. Hebel-Wagos) nur eine Ader hinzufügst und nichts weiter veränderst?

Jeder Installationsbetrieb muss seinen Anlagenteil prüfen. Wer soll es denn sonst machen? Zur Prüfung gehört ja auch eine Sichtprüfung. Bei in den Wänden verlegten Leitungen kann dieser Sichtprüfungsteil nur während der Installation erfolgen. Also ist es faktisch gar nicht möglich, dass ein Dritter im nachgang die Installation gem. VDE 0100-600 prüft.

Als Auftraggeber würde ich jedoch von Dir erwarten, dass Du Deinen Teil der Installation prüfst. Dies wäre mindestens eine Sichtprüfung und die messtechnische Überprüfung der Niederohmigkeit des Schutzleiters (im Idealfall mit der PE-Schiene in der Schaltgerätekombination als Gegenmesspunkt).

Gruß Olaf
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SPS
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Re: Muss die Messung von uns durchgeführt werden?

Beitrag von SPS »

Hallo Olaf, dank1 für die Antwort.

Wäre nicht auch eine R-ISO Messung Sinnvoll?


Je nach Installation vor Ort könnte beim Anbringen einer Leuchte Löcher gebohrt werden und eine Leitung beschädigt werden.
Da würde eine R-ISO weiterhelfen.
Ich gehe jetzt von einer abgehängten Decke aus, wo alles sichtbar ist, sodass dieses hier kein Problem ist.
Mit freundlichem Gruß sps
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