Auswahlunterstützung Mobiltelefon
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- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
In der unteren Preisklasse waere das emporia TOUCHsmart noch einen Blick wert.
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- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Hallo Olaf,
geht es um ein Mobiltelefon für die "ältere Generation" ?
https://www.stern.de/vergleich/seniorenhandy/
https://www.sueddeutsche.de/vergleich/seniorenhandy/
oder sowas ?
https://www.t-online.de/ratgeber/id_849 ... r-sms.html
https://www.amazon.de/Seniorenhandy-Mob ... B07X8VJ7S5
https://www.beafon.com/
Mfg mega_ohm
geht es um ein Mobiltelefon für die "ältere Generation" ?
https://www.stern.de/vergleich/seniorenhandy/
https://www.sueddeutsche.de/vergleich/seniorenhandy/
oder sowas ?
https://www.t-online.de/ratgeber/id_849 ... r-sms.html
https://www.amazon.de/Seniorenhandy-Mob ... B07X8VJ7S5
https://www.beafon.com/
Mfg mega_ohm
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Moin mega_ohm,
wenn ich mit einem "Senioren-Telefon" ankomme, da wird mir wohl die Wange wehtun.
Es geht nur darum, dass das Telefon nur telefonieren kann. Naja, Foto und Licht darf es auch noch sein. Mehr ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Gruß Olaf
wenn ich mit einem "Senioren-Telefon" ankomme, da wird mir wohl die Wange wehtun.
Es geht nur darum, dass das Telefon nur telefonieren kann. Naja, Foto und Licht darf es auch noch sein. Mehr ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Wulff
- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Schau einfach beim Händler mit dem großen "C" im Namen nach, da wirst du geholfen.
https://www.conrad.de/de/search.html?se ... D=GSM%2F2G
https://www.conrad.de/de/search.html?se ... D=GSM%2F2G
- mikmik
- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Hallo,
da habe ich eine gute Idee:
Gehe mal bitte zur Suchmatrix für Handys ohne Vertrag im Preisvergleichsportal geizhals.de:
https://geizhals.de/?cat=umtsover
Dann bitte bei "Suchbegriffe" die Checkbox "inkl. Beschreibungen" anhaken und das Wort "Tasten" eingeben, anschließend mit Enter abschicken.
Das Suchergebnis zeigt eine sehr schöne Marktübersicht der verbleibenden Hersteller von Tastenhandys, inkl. Straßenpreisen. Ich bekomme 216 Produkte angezeigt, deren Auswahl sich über weitere Filter noch enger eingrenzen und auch nach Preisen sortieren lässt.
Viele Grüße
Michael
da habe ich eine gute Idee:
Gehe mal bitte zur Suchmatrix für Handys ohne Vertrag im Preisvergleichsportal geizhals.de:
https://geizhals.de/?cat=umtsover
Dann bitte bei "Suchbegriffe" die Checkbox "inkl. Beschreibungen" anhaken und das Wort "Tasten" eingeben, anschließend mit Enter abschicken.
Das Suchergebnis zeigt eine sehr schöne Marktübersicht der verbleibenden Hersteller von Tastenhandys, inkl. Straßenpreisen. Ich bekomme 216 Produkte angezeigt, deren Auswahl sich über weitere Filter noch enger eingrenzen und auch nach Preisen sortieren lässt.
Viele Grüße
Michael
- mikmik
- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Hallo,
oder gleich eine Art PDA mit richtigem Smartphone und ordentlicher (deutscher) Tastatur und trotzdem auf dem Stand der Technik, schau mal hier:
https://store.planetcom.co.uk/collections/devices und
https://www.heise.de/tr/artikel/Smartph ... 02091.html
Viele Grüße
Michael
oder gleich eine Art PDA mit richtigem Smartphone und ordentlicher (deutscher) Tastatur und trotzdem auf dem Stand der Technik, schau mal hier:
https://store.planetcom.co.uk/collections/devices und
https://www.heise.de/tr/artikel/Smartph ... 02091.html
Viele Grüße
Michael
- mikmik
- Null-Leiter
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Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Was auch ginge, wäre ein handelsübliches Smartphone bzw. kleines Tablet "zum Wischen" als Touchscreen mit einer Mini-Bluetooth-Tastatur zu ertüchtigen und in eine gemeinsame Schutztasche zu packen, also beispielhaft sowas hier:
https://www.amazon.de/XIDO-Tastaturbele ... B00XIEMRI8
https://www.meintrendyhandy.de/shop/uni ... 3197p.html
http://www.xcase.de/iPhone-4-Tasche-PX-2577-919.shtml bzw. https://www.pearl.de/a-PX4829-1030.shtml
(iPhone 4 ist natürlich völlig veraltet, geht nur ums Prinzip)
https://www.amazon.de/XIDO-Tastaturbele ... B00XIEMRI8
https://www.meintrendyhandy.de/shop/uni ... 3197p.html
http://www.xcase.de/iPhone-4-Tasche-PX-2577-919.shtml bzw. https://www.pearl.de/a-PX4829-1030.shtml
(iPhone 4 ist natürlich völlig veraltet, geht nur ums Prinzip)
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Auswahlunterstützung Mobiltelefon
Moin zusammen,
die Anwenderentscheidung ist zugunsten des Nokia 130 gefallen. Aussage des Nutzers: "Ich will nur telefonieren."
Gruß Olaf
die Anwenderentscheidung ist zugunsten des Nokia 130 gefallen. Aussage des Nutzers: "Ich will nur telefonieren."
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794