Ich mein, wenn die Kurzschlussleistung, die je nach häuslicher Installation nicht soo berauschend sein kann (soll durchaus einige Bereiche, z.B. aufm Dorf geben, wo mal gerade 200 A prospektiver Kurzschlussstrom an der Steckdose aufgebracht werden können) und dann noch jemand da mit einer etwas längeren Verlängerung ankommt, dann hat ein C16 ggf. das Problem, rechtzeitig (=mit seinem elektromagnetischem Auslöser) abzuschalten, einfach weil die Schleifenimpedanz zu hoch ist.
Nur ist meines Wissens ja bei der Auslegung von Stromkreisen und der Zuordnung von Überstromschutzorganen nur die Festinstallation bis zur letzten Steckdose zu berücksichtigen. Wer dann vier 50-m-Trommeln 3x1,5 dahinterhängt ist selbst schuld und die Kurzschlussauslösung wird zur Überlastauslösung - wenn überhaupt.
In meiner Planungszeit (Österreich, 2007-08) war für Gewerbeinstallationen generell die Vorgabe, bei zivilisierten Leitungslängen Lichtkreise mit B13 (1,5 mm2) und Steckdosenkreise mit C16 (2,5 mm2) abzusichern. Bei fetten Beleuchtungsanlagen galt das natürlich nicht mehr, da waren das dann auch schon einmal einige B16 3+N mit Schützen.