Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

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ThomasR
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Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von ThomasR »

Als Rentner hat man Zeit, gleich mehrere Repair Cafes zu betreiben bzw. als Reparateuer zu unterstützen. Mit einem RC müssen wir wegen des großen Andranges umziehen, in eine alte, aber renovierte Schule im Besitz der Stadt. Diese wird als "Bürgerbegegnungsstätte" betrieben, jedermann kann dort seine Feste gegen einen Obulus feiern und es finden auch "offizielle" Veranstaltungen der Stadt dort statt.

Die Steckdosen im Veranstaltungsraum sind ohne RCD. Der zuständige Bauhof beruft sich auf "Bestandsschutz" und will das nicht ändern. Nach meiner Erinnerung gilt das aber nicht für "öffentliche Gebäude"?

Ich habe keinen Zugriff mehr auf aktuelle Normen und suche nun "Schützenhilfe". Oder bin ich da "auf dem Holzweg"?
karo1170
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Re: Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von karo1170 »

ThomasR hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2024, 10:41 Die Steckdosen im Veranstaltungsraum sind ohne RCD. Der zuständige Bauhof beruft sich auf "Bestandsschutz" und will das nicht ändern. Nach meiner Erinnerung gilt das aber nicht für "öffentliche Gebäude"?
Ich kenne kein Anpassungsverlangen für öffentliche Gebäude. Es gibt zwar einige Betreiberpflichten (z.b. wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten Anlagen), aber da gilt trotzdem, das eine Anlage, die zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Anforderungen entsprach, so weiter betrieben werden darf.

Etwas anders sieht es bei Arbeitsstaetten aus, hier kann man über das ArbSchG, BG, DGUV... wohl eher eine Nachrüstung einfordern.
Drehschalter
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Re: Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von Drehschalter »

Nur auf Grundlage der Normen ergeben sich in der Regel keine Nachrüstverpflichtungen, wenn die Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Bestimmungen entsprochen hat und die Anlage entsprechend der ursprünglich vorgesehenen Nutzung betrieben wird. Anforderungen an Bestandsanlagen enthielt bspw. DIN VDE 0100:1973-05 in § 31 a) 2.3 wonach Steckvorrichtungen in der Bauart nach DIN 49450 und DIN 49451 nur noch bis 31.12.1980 verwendet werden durften. Auch in den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ findet man dazu: „Im Allgemeinen liegt ein Mangel nicht vor, wenn beim Erscheinen neuer elektrotechnischer Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen gestellt werden.“

Bei Arbeitsstätten könnte sich jedoch aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 3a Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 ArbStättV ergeben, daß Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten wie das Nachrüsten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für den zustätzlichen Schutz erforderlich sind, weil hierbei auch der Stand der Technik zu berücksichtigen ist.
MOMA2
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Re: Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von MOMA2 »

Wann müssen Fehlerstrom-Schutzschalter nachgerüstet werden?
Link: ROE
https://roe-gmbh.de/praxisbereich/praxi ... et-werden/
ThomasR
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Re: Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von ThomasR »

Aha, also haben vermutlich die zuständigen SiFa nach Erstellung einer GB für die jeweiligen öffentlichen Gebäude den nachträglichen Einbau vorgeschrieben. Das erklärt meine Erinnerung und hilft mir in der weiteren Argumentation.

Danke.
Probator
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Re: Nachrüstpflicht RCD in öffentlichen Einrichtungen?

Beitrag von Probator »

Der "Bestandsschutz" gilt nicht mehr, wenn es eine Nutzungsänderung gibt.

Eine neuerliche Nutzung als RepairCafe stellt in meinen Augen definitiv eine Nutzungsänderung dar.
Es ist bei Reparaturen üblich, teils unvermeidbar, an spannungsführenden Bauteilen zu arbeiten. Es ist erwartbar, dass man mit defekten Elektrogeräten in Kontakt kommt, die potentiell auch lebensgefährliche Defekte aufweisen könnten.

Ihr macht aus eurer "Bürgerbegegnungsstätte" also zweitweise ein "Reparatur-Labor".
Wenn schon die Hausinstallation keinen RCD hat - die Reparaturplätze müssen mit RCD (bzw. für bestimmte Anwendungen mit einem Trenntrafo) ausgerüstet sein. Und hier sollte dann sichergestellt sein, dass die Reparierenden nicht versehentlich direkt in eine Gebäudesteckdose ohne RCD einstecken (können).

Dein Ansatzpunkt ist also meiner Meinung nach die Nutzungsänderung! Juristisch fühle ich mich selbst nicht genug sicher um sagen zu können, ob der RCD im Gebäude nachgerüstet werden muss (Verantwortung Gebäudebetreiber) oder ob es genügen würde, am Reparaturplatz einen zu haben (in Verantwortung des RepairCafes).
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