Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Bastler24
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 2. Januar 2024, 11:27

Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Bastler24 »

Habe eine Ulmia 1610 Tischkreissäge, bei der nach ein paar Sekunden Betrieb bzw. kurz nach Beginn eines Holschnitts der Einbauschalter die Maschine abschaltet. Scheint mir ein Bimetall-Schalter zu sein, weil sich der Schalter erst nach Minuten wieder einschalten lässt. Die Maschine wurde 1966 gekauft. Hat jemand mit dieser Maschine Erfahrungen und könnte mir Tipps geben?
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 913
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von tm90 »

Eventuell ein Motorlager festgegangen?
Ist die Säge mit Bremse oder läuft das Sägeblatt ungebremst nach?
Bastler24
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 2. Januar 2024, 11:27

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Bastler24 »

Ah, guter Hinweis. Schaue mir das Motorlager mal an. Die Säge läuft übrigens ungebremst nach.
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 913
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von tm90 »

Dann einfach mal das Sägeblatt mit der Hand drehen. Wenn das schwer gehen sollte, einmal den Motor kontrollieren/kontrollieren lassen.
Bastler24
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 2. Januar 2024, 11:27

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Bastler24 »

Yes, ich probiere es aus. Danke
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Bastler24,

eine Möglichkeit wäre auch, den Betriebsstrom der Säge zu messen und mit den Daten des Motors abzugleichen.

Bei einer so alten Säge stellt sich auch die Frage, ob die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Trumbaschl
Null-Leiter
Beiträge: 1996
Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 12:17
Kontaktdaten:

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Trumbaschl »

Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 3. Januar 2024, 06:37
Bei einer so alten Säge stellt sich auch die Frage, ob die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Säge in einem Privathaushalt benützt wird. Ist das in diesem Fall relevant?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Trumbaschl,

auch im Privatbereich muss ich für die Betriebssicherheit meiner Betriebsmittel sorgen. Wie ich es mache ist jedoch nicht geregelt. Ich kann die BetrSichV heranziehen, muss es aber nicht.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Elektromann
Null-Leiter
Beiträge: 341
Registriert: Mittwoch 15. September 2021, 09:40
Wohnort: 32351 Stemwede

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von Elektromann »

Hallo Kollegen,
die Säge erfüllt nicht die aktuellen Sicherheitsvorschriften. Eine Verwendung im gewerblichen Bereich ist - ohne Umrüstung - nicht möglich. Für den privaten Bereich ist der Betrieb auch nicht zugelassen, das Gerät erfüllt ja nicht die Mindest-Sicherheitsvorgaben; solange aber kein Unfall mit der Maschine passiert - wird auch keiner kontrollieren. Aus der Rechtsprechung sind Fälle bekannt, wo bei gemeinsamer Arbeit auf einer privaten Baustelle (Nachbarschaftshilfe/Verwandtschaft) Unfälle passiert sind (sind ja keine Arbeitsunfälle!) bei denen dann die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer einer defekten Maschine ermittelt hat. Ich bin auch in einigen Fällen bei dem Betreiben von historischen Maschinen dabei, die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen (z.B. historische Buchdruckpressen, historische Papierschneider usw.). Als Besitzer darf man diese Geräte benutzen, die geldliche oder nicht geldliche Überlassung an andere ist da schon ein anderes Thema. In den Vereinen berate ich da zum Teil, teilweise werden Ersatzmaßnahmen umgesetzt - und bei einem Kunden bauen wir Maschinen um und zertifizieren sie dann komplett. Es ist leider manchmal zu wenig Wissen da, was erlaubt ist - welche Risiken vorhanden sind...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
IH-Elektriker
Null-Leiter
Beiträge: 1841
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18

Re: Tischkreissäge Ulmia 1610 | Einbauschalter

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Mittwoch 3. Januar 2024, 20:35auch im Privatbereich muss ich für die Betriebssicherheit meiner Betriebsmittel sorgen.
Wenn nur ICH mit der Maschine arbeite und eine Gefährdung von anderen Personen, auch Familienmitgliedern, ausgeschlossen ist - nur dann ist es egal wenn ein Betriebsmittel unsicher ist.

Aber auch nur dann!

Denn Selbstmord und Selbstverstümmelung sind nicht strafbar.... old-man1

So hat mir das mal jemand von der Gewerbeaufsicht erklärt. Und da das eher seltenst eingehalten werden kann (wenn die unsichere Kreissäge bspw. in der Garage steht....) muss ich auch im Privathaushalt darauf achten das meine Arbeitsmittel eben "sicher" sind.
Antworten