Rettungszeichenbeleuchtung
- miwi17null6
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Rettungszeichenbeleuchtung
Hallo in die Runde,
ich habe ein Problem beim Thema Rettungszeichenbeleuchtung. Wir habe hier mehrere RZB EXEO D Einzelbatterieleuchten verbaut. Mit dem Thema Sicherheitsbeleuchtung hatte ich mich noch nie beschäftigen müssen. Jetzt ist so eine Lampe ausgefallen, zeigt Akkudefekt an, obwohl dieser noch 1,5V Spannung besitzt. Auf der such nach der Leuchte stieß ich jedoch auf die DIN VDE 0108. Sagt mir nichts. Nur habe ich bis jetzt so viele Informationen bekommen das ich das, was mir unklar ist, hier mal zur Frage / Diskussion stellen möchte.
Die oben besagte Leuchte ist eine Einzelbatterieleuchte. Gibt es eine Vorschrift, aller wieviel Jahre die Akkus zu tauschen sind?
Die Leuchten werden normal von mehreren UV's gespeist und mit mehreren Abzweigdosen verteilt. Irgendwo stand, dass diese Abzweigdosen zu Kennzeichnen sind. Grüner, Roter Deckel, roter Punkt .... ?
Diese Leuchten haben einen automatischen Prüfablauf, arbeiten somit autark, wurden auch so nicht weiter beachtet. Brauchen auch solche Leuchten ein Prüfbuch? Was muss es beinhalten (siehe unten, reicht das)?
- Datum der Inbetriebnahme
- Datum jeder Prüfung
- Datum und kurzgefasste Details über jede Wartung und Prüfung
- Datum und kurzgefasste Details über jeden Fehler sowie die im Anschluss zur Fehlerbehebung durchgeführten Wartungsarbeiten
- Datum und kurzgefasste Details jeder Änderung an der Anlage
Letzte Frage, wer ist zuständig für die Prüfungen? Pflichtenübertragung des AG (mündl. schriftl.)?
Grüße
ich habe ein Problem beim Thema Rettungszeichenbeleuchtung. Wir habe hier mehrere RZB EXEO D Einzelbatterieleuchten verbaut. Mit dem Thema Sicherheitsbeleuchtung hatte ich mich noch nie beschäftigen müssen. Jetzt ist so eine Lampe ausgefallen, zeigt Akkudefekt an, obwohl dieser noch 1,5V Spannung besitzt. Auf der such nach der Leuchte stieß ich jedoch auf die DIN VDE 0108. Sagt mir nichts. Nur habe ich bis jetzt so viele Informationen bekommen das ich das, was mir unklar ist, hier mal zur Frage / Diskussion stellen möchte.
Die oben besagte Leuchte ist eine Einzelbatterieleuchte. Gibt es eine Vorschrift, aller wieviel Jahre die Akkus zu tauschen sind?
Die Leuchten werden normal von mehreren UV's gespeist und mit mehreren Abzweigdosen verteilt. Irgendwo stand, dass diese Abzweigdosen zu Kennzeichnen sind. Grüner, Roter Deckel, roter Punkt .... ?
Diese Leuchten haben einen automatischen Prüfablauf, arbeiten somit autark, wurden auch so nicht weiter beachtet. Brauchen auch solche Leuchten ein Prüfbuch? Was muss es beinhalten (siehe unten, reicht das)?
- Datum der Inbetriebnahme
- Datum jeder Prüfung
- Datum und kurzgefasste Details über jede Wartung und Prüfung
- Datum und kurzgefasste Details über jeden Fehler sowie die im Anschluss zur Fehlerbehebung durchgeführten Wartungsarbeiten
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Grüße
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- Null-Leiter
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
DIN EN 50172 (VDE 0108-100) und DIN VDE V 0108-100-1Auf der such nach der Leuchte stieß ich jedoch auf die DIN VDE 0108. Sagt mir nichts.
Gesonderte Bezeichnung von Stromkreisen ist nicht notwendig, die Leuchten sind zusammen mit der allgemeinen Beleuchtung versorgt.Die Leuchten werden normal von mehreren UV's gespeist und mit mehreren Abzweigdosen verteilt. Irgendwo stand, dass diese Abzweigdosen zu Kennzeichnen sind. Grüner, Roter Deckel, roter Punkt .... ?
Das Prüfbuch wird benötigt. Beispiele gibt es viele im Google mit "Einzelbatterieleuchte Prüfbuch". Es gibt manche Ausnahmen, wo Prüfprotokoll automatisch über eine Prüfeinrichtung erstellt wird (hier ist es nicht der Fall, so wie es beschreiben ist).Diese Leuchten haben einen automatischen Prüfablauf, arbeiten somit autark, wurden auch so nicht weiter beachtet. Brauchen auch solche Leuchten ein Prüfbuch? Was muss es beinhalten (siehe unten, reicht das)?
Lebensdauer der Batterie -- nach Herstellerangaben oder wenn sie kaputt ist.Gibt es eine Vorschrift, aller wieviel Jahre die Akkus zu tauschen sind?
Verantwortliche Person, die durch den Besitzer/Eigentümer ernannten wurde.Letzte Frage, wer ist zuständig für die Prüfungen? Pflichtenübertragung des AG (mündl. schriftl.)?
- miwi17null6
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Danke erstmal für die Antwort
Aus der Bedienungsanleitung
lt. Bedienungsanleitung hat diese Leuchte einen automatischen Prüfablauf. Reich hier nur die wöchentliche Sicht-Kontrolle der Statusanzeige oder sollten die Leuchten einmal im Jahr einen "Stresstest (Sicherung aus)" unterzogen werden.Das Prüfbuch wird benötigt. Beispiele gibt es viele im Google mit "Einzelbatterieleuchte Prüfbuch". Es gibt manche Ausnahmen, wo Prüfprotokoll automatisch über eine Prüfeinrichtung erstellt wird (hier ist es nicht der Fall, so wie es beschreiben ist).
Aus der Bedienungsanleitung
Selbsttest
... enthalten ein automatisches Testsystem und überprüfen sich
eigenständig. ... wird wöchentl.
die Einsatzbereitschaft der Elektronik, der
Lampe und des Akkus geprüft. Zusätzlich wird
jährl. die Kapazität des Akkus durch Simulation
des Netzausfalls gemessen. Der erste Kapazitätstest erfolgt 8 Tage nach der Installation
oder einer Fehlerbehebung...
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- Null-Leiter
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Moin,
Der Beschreibung nach macht die Lampe den jährlichen Betriebsdauertest selbstständig. Die erforderliche Leuchtdauer hängt von der Art der Gebäudenutzung ab.
Sofern die Statusanzeige also eventuelle Fehler bei den eigenständigen Tests signalisiert ist mit einer regelmäßigen Kontrolle und Dokumentation damit wohl alles erfüllt.
Eine gesonderte Kennzeichnung der Zuleitungen ist mMn. Bei Einzelbatterieleuchten auch nicht notwendig.
Der Beschreibung nach macht die Lampe den jährlichen Betriebsdauertest selbstständig. Die erforderliche Leuchtdauer hängt von der Art der Gebäudenutzung ab.
Sofern die Statusanzeige also eventuelle Fehler bei den eigenständigen Tests signalisiert ist mit einer regelmäßigen Kontrolle und Dokumentation damit wohl alles erfüllt.
Eine gesonderte Kennzeichnung der Zuleitungen ist mMn. Bei Einzelbatterieleuchten auch nicht notwendig.
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Moin miwi17null6,
bei der Sicherheitsbeleuchtung sind wir entweder im Baurecht, im Arbeitsstättenrecht oder in einer Anforderung des Betreibers unterwegs. Auch der Errichtungszeitraum ist interessant.
Zum Baurecht: Da muss Du mal gucken, was bei Dir gefordert ist. Neben den Sonderbauvorschriften und der VV TB gibt es noch das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung.
Ggf. gibt Deine VV TB vor, die VDE V0108-100-1:2018-12 anzuwenden. Bei Sicherheitbeleuchtungsanlagen ist eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen erforderlich. Einzelbatteriesysteme und Zentralbatteriesysteme beginnen dann "normativ" beim wöchentlichen Test.
Insofern benötigt man zur gewissenhaften Beantwortung Deiner Frage(n) sehr viel Detailwissen zum Gebäude.
Gruß Olaf
bei der Sicherheitsbeleuchtung sind wir entweder im Baurecht, im Arbeitsstättenrecht oder in einer Anforderung des Betreibers unterwegs. Auch der Errichtungszeitraum ist interessant.
Zum Baurecht: Da muss Du mal gucken, was bei Dir gefordert ist. Neben den Sonderbauvorschriften und der VV TB gibt es noch das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung.
Ggf. gibt Deine VV TB vor, die VDE V0108-100-1:2018-12 anzuwenden. Bei Sicherheitbeleuchtungsanlagen ist eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen erforderlich. Einzelbatteriesysteme und Zentralbatteriesysteme beginnen dann "normativ" beim wöchentlichen Test.
Insofern benötigt man zur gewissenhaften Beantwortung Deiner Frage(n) sehr viel Detailwissen zum Gebäude.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Auszug: siehe Quellenangabe
In der Norm heißt es:
"Unabhängige Notleuchten müssen mit Batterien ausgestattet sein, die bei normalem Gebrauch eine Lebensdauer von mindestens 4 Jahren haben.
Diese Batterien dürfen nur für Notfunktionen innerhalb der Leuchte oder ihres Begleiters verwendet werden".
Dies bedeutet nicht, dass Sie sie innerhalb von vier Jahren oder nach vier Jahren ersetzen müssen, dies ist einfach das Minimum.
Batterien unterliegen wie alle anderen elektrochemischen Komponenten einem permanenten Alterungsprozess.
Die erwartete Mindestlebensdauer einer Batterie beträgt 4 bis 5 Jahre.
Der genaue Wert hängt von Faktoren wie der Umgebungstemperatur und der Anzahl der Entladezyklen ab.
Das Notbeleuchtung mit Batterie muss ausgetauscht werden, wenn die angegebene Betriebszeit der Notbeleuchtung nicht mehr erreicht werden kann.
Quelle:
https://notbeleuchtung.eu/blogs/news/no ... ebensdauer
Einige weiterführende Links: Grundlagen Sicherheitsbeleuchtung
https://ecker.gmbh/pdf/notlichtfibel/notlichtfibel.pdf
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/hom ... eleuchtung
https://www.eaton.com/content/dam/eaton ... chtung.pdf
https://www.eaton.com/de/de-de/support/ ... -dank.html
In der Norm heißt es:
"Unabhängige Notleuchten müssen mit Batterien ausgestattet sein, die bei normalem Gebrauch eine Lebensdauer von mindestens 4 Jahren haben.
Diese Batterien dürfen nur für Notfunktionen innerhalb der Leuchte oder ihres Begleiters verwendet werden".
Dies bedeutet nicht, dass Sie sie innerhalb von vier Jahren oder nach vier Jahren ersetzen müssen, dies ist einfach das Minimum.
Batterien unterliegen wie alle anderen elektrochemischen Komponenten einem permanenten Alterungsprozess.
Die erwartete Mindestlebensdauer einer Batterie beträgt 4 bis 5 Jahre.
Der genaue Wert hängt von Faktoren wie der Umgebungstemperatur und der Anzahl der Entladezyklen ab.
Das Notbeleuchtung mit Batterie muss ausgetauscht werden, wenn die angegebene Betriebszeit der Notbeleuchtung nicht mehr erreicht werden kann.
Quelle:
https://notbeleuchtung.eu/blogs/news/no ... ebensdauer
Einige weiterführende Links: Grundlagen Sicherheitsbeleuchtung
https://ecker.gmbh/pdf/notlichtfibel/notlichtfibel.pdf
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/hom ... eleuchtung
https://www.eaton.com/content/dam/eaton ... chtung.pdf
https://www.eaton.com/de/de-de/support/ ... -dank.html
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Moin miwi17null6,miwi17null6 hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. November 2023, 12:31 ... Die oben besagte Leuchte ist eine Einzelbatterieleuchte. Gibt es eine Vorschrift, aller wieviel Jahre die Akkus zu tauschen sind? ...
hatte ich vorhin vergessen. Die Produktnorm gibt eine Mindestlebensdauer von 4 Jahren vor. Dann kannst Du Dir mal überlegen, wann die ersten Akkus aussteigen.
Mit einem Akkutausch rechtfertigen sich sicherlich nicht die Kosten für eine Zentralbatterieanlage - aber wenn man sehr aufwändig erüste bauen muss, dann kann eine Zentralbatterie "interessant" werden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- miwi17null6
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Öffentliches Gebäude mit eingeschränkten bis gar keinen Besucherverkehr. Die Anlage wurde im Juni 2021 in Betrieb genommen. In der Sächsischen Bauordnung habe ich nichts weiteres gefunden, nur den Passus aus der VwVSaechsBOOlaf S-H hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. November 2023, 20:22 Moin miwi17null6,
bei der Sicherheitsbeleuchtung sind wir entweder im Baurecht, im Arbeitsstättenrecht oder in einer Anforderung des Betreibers unterwegs. Auch der Errichtungszeitraum ist interessant.
Zum Baurecht: Da muss Du mal gucken, was bei Dir gefordert ist. Neben den Sonderbauvorschriften und der VV TB gibt es noch das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung.
Ggf. gibt Deine VV TB vor, die VDE V0108-100-1:2018-12 anzuwenden. Bei Sicherheitbeleuchtungsanlagen ist eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen erforderlich. Einzelbatteriesysteme und Zentralbatteriesysteme beginnen dann "normativ" beim wöchentlichen Test.
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Gruß Olaf
Danke für die Links, sind sehr hilfreich.Es muss eine Sicherheitsstromversorgungsanlage vorhanden sein, die sich bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung selbsttätig innerhalb von 15 Sekunden einschaltet und die Stromversorgung für die Sicherheitseinrichtungen (Anlage zur Rauchableitung zu den Vorräumen, Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege) der innenliegenden Rettungswege übernimmt. Die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen muss über die Sicherheitsstromversorgungsanlage für einen mindestens einstündigen Betrieb gewährleistet werden. Die Sicherheitsstromversorgung kann durch ein Ersatzstromaggregat oder Batterien erfolgen. Die Beleuchtungsstärke in den Achsen der Rettungswege muss mindestens 1 Lux betragen.
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Moin miwi17null6,
Guck mal nach VwV TB in Sachsen. In der VwV TB dann nach 0108 suchen.
Entweder ist sie gut versteckt oder ich bin zu doof zum Suchen. Ich hätte sonst einen Link eingestellt.
Interessant sind die Bauvorlagen (Bauantrag), das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung. Das Baurecht als solches beinhaltet sehr viele Möglichkeiten zu Abweichungen oder besonderen Forderungen. Ohne die Kenntnis dieser Unterlagen wird es nichts - jedenfalls nichts qualitatives.
Gruß Olaf
JVA?miwi17null6 hat geschrieben: ↑Montag 11. Dezember 2023, 11:31 ... Öffentliches Gebäude mit eingeschränkten bis gar keinen Besucherverkehr. ...
Guck mal nach VwV TB in Sachsen. In der VwV TB dann nach 0108 suchen.
Entweder ist sie gut versteckt oder ich bin zu doof zum Suchen. Ich hätte sonst einen Link eingestellt.
Interessant sind die Bauvorlagen (Bauantrag), das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung. Das Baurecht als solches beinhaltet sehr viele Möglichkeiten zu Abweichungen oder besonderen Forderungen. Ohne die Kenntnis dieser Unterlagen wird es nichts - jedenfalls nichts qualitatives.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- miwi17null6
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Re: Rettungszeichenbeleuchtung
Nein, normales Verwaltungsgebäude.
Hab dazu was gefunden:
aus der aktuellen VwV TB.Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, deren technische Planung, Bemessung und Ausführung unter Anwendung der
Normenreihe DIN VDE 01001 (mit Ausnahme der Normenteile 801 ff), DIN V VDE V 0108-100:2010-081 und DIN EN 1838:2013-10 sowie unter Beachtung des Abschnitts 5 Sicherheitsstromversorgungsanlagen dieser technischen Regel erfolgt, erfüllen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen, sofern im bauaufsichtlichen Verfahren nicht weitergehende Anforderungen gestellt sind.