Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

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kkgrafics
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Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von kkgrafics »

Hallo,

In einem "Notwendiger Flur" soll ein Kabel von der Decke aus eine kurzes Stück nach unten verlegt werden.
Bei den Kabel handelt es sich um eine Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8 und dient als Zuleitung für ein Zugangssystem.
Wäre das Zulässig?

VG Mario

vde1
ThomasR
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von ThomasR »

Solange der Ort der Anstückelung ebenfalls den Funktionserhalt sicherstellen kann spricht doch nichts dagegen? Ich kenne dazu keinen § aber ich würde die Verbindungsstelle als Gießmuffe ausführen, das dürfte länger halten als die Isolation der Leitung :D
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kkgrafics
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von kkgrafics »

Was meinst du mit Verbindungsmuffe?
Das Kabel kommt aus einen Serverraum geht dann in die Zwischendecke (bis hier alles noch kein Brandschutzauflagen) und geht jetzt in den Flurbereich nach unten auf das Zugangssystem ( kleiner Kasten wo man sein Key dranhält)
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Wulff
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von Wulff »

Frage: Warum wird das als Funktionserhaltskabel ausgeführt? War gerade so auf der Trommel oder lag zu
fällig schon in der Decke? Funktionserhalt macht für eine ZuKo allgemein eigentlich nicht so viel Sinn, es sei denn du hast dort speziell eine Sonderlösung...

Ansonsten: Geht es evtl nur um die Reduzierung der Brandlast wegen des notwendigen Fuures (Baurechtlich vorbelegter Begriff, hat grundsätzlich nichts mit Funktionserhalt zu tun).

Ich würde das Kabel laut MLAR als "für den Betrieb des Flures notwendiges Kabel" betrachten. Installation dann im nichtbrennbaren Kanal/Rohr oder sogar unterputz, dann hast du die notwendige Brandlastminimierung auch eingehalten.

@ThomasR: Von Anstückelung habe ich da nichts gelesen, jedoch, wenn ein FE-Kabel verlängert/gemufft werden muß, geht es keinesfalls mit einer Gießharzmuffe. Das muß dann mit zugelassenen Muffen oder ebensolchen Abzweigdosen geschehen. Ansonsten ist der Funktionserhalt nix wert.


Wissenswertes dazu: z. B. Dätwyler, auch OBO hat da eine Menge zu bieten, u. a. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449
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kkgrafics
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von kkgrafics »

Hallo Wulf Danke für die Antwort.

Da in den Flur laut Brandschutzordnung kein Kabel verlegt werden darf (Nur oberhalb der Decke ) nahm ich an, dass ich jedoch Kabel mit Funktionserhalt legen darf. Es ist jedoch erlaubt, wie du schon sagst, ein Brandschutzkanal zu verlegen und da mein Kabel einzubringen.
Ich wollte es einfach nur etwas eleganter lösen mit den Kabel mit Funktionserhalt und ein kleinen normalen Kabelkanal 15x15.
Aber gut wenn das nicht geht muss ich was anderes machen. Aber irgendwie muss ich ja in den Flur kommen ohne jetzt die Wände aufzustemmen.
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Wulff
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von Wulff »

Ist denn die Decke eine Brandschutzdecke, klassifiziert nach DIN 4102?

Evtl. muß man die Brandschutzordnung etwas genauer hinterfragen, vom wem sie in welcher Intention erstellt wurde...

Vielfach wird dann eben "ich darf dort kein Kabel verlegen.." in dem von Dir genannten Sinne ausgelegt, gemeint ist aber allgemein die MLAR bzw LAR deines Bundeslandes... Welche eben die Ausnahmen " .. für den Betrieb des Flures notwendige Leitung ..." kennt.


Es soll dann natürlich kein NYM oder IY(St)Y, also PVC, sein, sondern dann schon eher JH(St)H, also halogenfrei...

Auch ein einfacher Blechkanal 15/15 (z. B: Niedax LLK) ist dann übrigens brandlastfrei... Muß keine FE_Kanal I30 oder so etwas sein.
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kkgrafics
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von kkgrafics »

Hi,

ich war bei den Bau dabei und hatten die Diskussion, was für eine Decken da reinkommen soll.
Entweder mussten oberhalb der Decke alle Kabel und Kabeltrassen eingekoffert werden oder eben die Brandschutzdecke eingezogen werden.
Die Gebäudehöhe ist 5 Meter und die Decken dann bei 3 Meter abgehangen. Hatte wohl den Vorteil, dass man jetzt normale Installation in der Zwischendecke durchführen kann. Nur wenn man jetzt was nachträgliche machen möchte kommt man trotz Brandschutzluke schlecht bis gar nicht ran geschweige noch Installation.
Wie ist das wenn das jetzt so zutreffend ist mit den Blechkanal und der Brandlast es muss noch eine kleine Steuerung neben der Tür angebracht werden
die in einen PVC Gehäuse untergebracht ist Spätestens jetzt habe ich doch wieder eine Brandlast drin.
karo1170
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von karo1170 »

1) Massgeblich ist die LAR des jeweiligen Bundeslandes, Festlegungen zu Leitungsanlagen in notwendigen Fluren.
2) Funktionserhalt (Exx oder FE xxx) bezieht sich auf die Funktion der Leitung im Brandfall. Nicht auf die Brandlastfreihaltung oder Rauchfreihaltung von Rettungswegen (das waere der Installationserhalt, passender Kanal Ixx oder Verkofferung Ixxx)
3) Leitungen und Betriebsmittel die zum Flur gehören, dürfen auch brennbar sein (Lichtschalter, Steckdosen, Leuchten z.b.)
4) Brandverhalten von Leitungen wird in der EU als Bauproduktrichtlinie behandelt.
Olaf S-H
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von Olaf S-H »

Moin kkgrafics,

der Mantel der Funktionserhaltleitung brennt ganz normal weg. Insofern ist es von der Brandlast her egal, ob mit oder ohne Funktionserhalt installiert wurde. Die Verbrennungsenergie kannst Du ggf. aus dem Datenblatt entnehmen.

Wenn jemand im Brandschutzkonzept "kein Kabel" geschrieben hat und dieses Bestandteil der Baugenehmigung wurde, dann darf da auch kein Kabel hin. In einem solchen Fall möge man in der Regel den Ersteller des Brandschutzkonzeptes erschlagen.

Ggf. wäre unter Putz hier noch eine Option.

Gruß Olaf
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lagerregal
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Re: Installationskabel mit Funktionserhalt JE-H(ST)H 2x2x0,8

Beitrag von lagerregal »

Es wundert mich ein wenig dass in der Brandschutzordnung so etwas stehen soll. Üblicherweise werden notwendige Flure ja im Brandschutzkonzept definiert. Hier ist dann vermutlich ein Hinweis auf die (M)LAR erfolgt, aus der hervorgeht, dass Fremdleitungen nicht in notwendigen Fluren verlegt werden dürfen.. Allerdings stehen da auch folgende Ausnahmen:

- Leitungen die Verbraucher versorgen, die für den Betrieb des Flures notwendig sind, dürften offen verlegt werden. Das solltest Du selbst beurteilen können.
- Einzelne kurze Stichleitungen dürfen in notwendigen Fluren offen verlegt werden. Das sollte nach Deiner Beschreibung zutreffen. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, sowas mit dem Ersteller des Brandschutzkonzeptes abzustimmen.
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