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Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:13
von Elt-Onkel
Hallo,

ich meinte solche, wie Joachim sie gezeigt hat.

Allerdings habe ich oben 63 A sperrbare Hauptschalter eingebaut.
Die 63er Neozed's habe ich dann in die Wohnungsverteiler gebaut.

Von Hager habe ich letztens noch Ersatzteile dafür bekommen.

Ich fand die Dinger eigentlich gut.
Es ist alles dran / drin, was man braucht, es hat ein Iso-Gehäuse,
der Laie kann nicht dranrumfummeln.

Zumindest die von Hager hatten unten ein hinreichendes Schienensystem.

Im Zuge der Sparmaßnahmen bei den NB's wollten die dann keine
NH00 mehr. Es sollten jetzt Schalter sein (SLS).
So ein Blödsinn. Die paar Sicherungen kann man im Serviceauto
mitnehmen. Und das Ziehen von NH's sollte man können.
Ich habe ja nichts gegen die Schalter im Vorzählerbereich,
aber man hätte in den TAB auch die 'Badewannen' belassen können.

...

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 12:04
von Dani CEE
Elt-Onkel hat geschrieben: Und das Ziehen von NH's sollte man können.
...
Das ist schon komisch, dass ich immer wenn der Zählermonteur kommt das bedürfniss habe den Raum zu verlassen.

Und das war schon bei 4 EVUs so da sind Fremdfirmen und Eigene Leute gleich gut.

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 14:17
von Strippe-HH
Olaf S-H hat geschrieben: dazu wirst Du in der TAB oder VDE keine Antwort finden.
Der Kunde hat einen Anspruch darauf, jederzeit seien Zähler ablesen zu können. Daher ist der K2 auch frei verkäuflich. Eine Fundstelle dazu kann ich Dir leider nicht benennen. Vermutlich NAV oder BGB.
Bei uns sind die Zählerschränke in den Kellerfluren.
Aber trotz alledem, es gibt doch BKE-Adapter für einen Steckplatz, wozu werden dort welche für zwei eingesetzt? der andere wird doch nie gebraucht.
Also wenn die das bei mir so machen würden, dann geht eine entsprechende Mail an Stromnetz Hamburg heraus, weil das würde ich so nicht hinnehmen da ich es Fachlich nicht richtig finde.
Ein Stromzähler muss mühelos abzulesen sein und wenn der VNB es von den Kunden verlangt, dann auch bitte so dass das der Zähler in der Mitte sitzt.
Und in der TAB steht auch wie hoch ein Zähler montiert werden muss, aber so halb verdeckt, das kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass es sich so gehört.

Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 18:31
von ego11
Was für zwei steckplätze?
Du meinst bestimmt eine Adapterplatte mit Raum für Zusatzgeräte?

Re:

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 18:48
von Strippe-HH
ego11 hat geschrieben: Sonntag 10. September 2017, 18:31 Was für zwei steckplätze?
Du meinst bestimmt eine Adapterplatte mit Raum für Zusatzgeräte?
So ist es, aber wer hat denn ein Zusatzgerät am Zähler. Ich kenne hier keinen.

Inzwischen hatte ich mich mal bei meinem früheren Arbeitgeber erkundigt ( war dort auf einer kleinen Betriebsfeier gewesen)
und was wurde mir da gesagt: ein Ablesefeld eines Stromzählers muss uneingeschränkt sichtbar sein, so verlangt es die TAB.
Und das gilt besonders für geschlossene Zählerschränke (AZV-s) die wir ja in Hamburg viel haben.

Re: Re:

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 19:37
von Olaf S-H
Strippe-HH hat geschrieben: Sonntag 24. September 2017, 18:48 ... ein Ablesefeld eines Stromzählers muss uneingeschränkt sichtbar sein, so verlangt es die TAB. ...
Moin Strippe,

frage doch mal bitte nach, wo es denn dort steht. Ich habe es nämlich nicht gefunden.

Gruß Olaf

Re: BKE-Adapter für EHZ.

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 20:08
von Wulff
" Wo steht das" ist natürlich berechtigt, jedenfalls ist es nach Rechtssprechung schon sinnvoll für den Vermieter, den Zähler so setzen zu lassen, dass man ihn ablesen kann.

Siehe auch http://www.mieterbund-mvp.de/presse/rec ... 417ee9a46c

Welchen Sinn sollte das Fenster sonst machen...

Re:

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 20:59
von Olaf S-H
Moin Wulff,

das mit dem Fenster sehe ich auch so. Daher hatte ich am 09.09.2017 geschrieben:
Olaf S-H hat geschrieben: Samstag 9. September 2017, 22:03 ... Der Kunde hat einen Anspruch darauf, jederzeit seien Zähler ablesen zu können. Daher ist der K2 auch frei verkäuflich. Eine Fundstelle dazu kann ich Dir leider nicht benennen. Vermutlich NAV oder BGB. ...
Gruß Olaf

Re: BKE-Adapter für EHZ.

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 21:00
von ego11
Gut, das ganze ist wie so typisch für diese Sendung von Idioten ins lustige gezogen, passt aber irgendwie trotzdem zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=aqHauk3bNFA

Re: Re:

Verfasst: Montag 25. September 2017, 17:37
von Strippe-HH
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 24. September 2017, 19:37
Strippe-HH hat geschrieben: Sonntag 24. September 2017, 18:48 ... ein Ablesefeld eines Stromzählers muss uneingeschränkt sichtbar sein, so verlangt es die TAB. ...
frage doch mal bitte nach, wo es denn dort steht. Ich habe es nämlich nicht gefunden.
Ja, das ist völlig klar, in der neuen TAB 2016 unter VDE-AR-N 4101 wird es auch nicht drinnen stehen, aber eher in älteren TAB-s wo die AZV noch erwähnt wird, also müsste eher das vor 2000 sein, denn die AZV gibt es ja schon gute 20 Jahre nicht mehr.
Aber auch zu den Zeiten wurden Sichtbarkeit, Einbauhöhen von Zählern an NZ-Tafeln und in verschlossenen Schränken genau festgelegt, das weis ich selber. Da unsere Firma viel für die HEW und später auch für Vattenfall Zählermontagen durchführt daher hörte ich es auch durch Arbeitskollegen die mir das sagten was oben in meinem Zitat steht und das muss ich ja dann wohl glauben.

Aber wir behandeln ja hier im Thema den BKE-Zähler in älteren Bestandsanlagen aber es kann sich niemand darauf berufen dass es keine Bestimmung oder Norm dafür gibt einen Stromzähler einfach so einzubauen.