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CEE Adapter 63A auf 32A

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 00:37
von bigtobi82
Hallo,
Ich habe da folgende Frage:

Naja zum ersten weiß ich das CEE Adapter von Größeren auf kleineren Nennstrom nicht zulässig sind, die frage hierzu lautet nun eigentlich, ob es immer noch unzulässig ist, wenn man sowas kaufen kann mit einem Hinweis das die 63A Entnahmestelle vorher mit max 32A abgesichert werden muss?

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 06:22
von kabelmafia
Moin,

kreative Idee. Nun ist ein CEE 63 für den Gebrauch durch Laien bestimmt. Wie soll ein Laie eine Absicherung beurteilen und ggf. Schutzeinrichtungen anders auswählen?
Die Fehlanwendung ist vorhersehbar.
Warum soll es keine Sicherung im Adapter sein?

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 07:35
von bigtobi82
Es ist doch aber auch so das ein Laie genauso gut zb neozed Einsätze tauschen könnte.

Mir geht's quasi eigentlich nur darum ob das da ok sein würde, Oder eben nicht.

Der Anwender muss doch quasi über die Einschränkung informiert werden, ob er sich dran hält, weiß natürlich niemand.

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 07:41
von kabelmafia
Moin,

bei der Gestaltung von Elektroprodukten (und sehr viel anderem) ist zum Erreichen von Schutzzielen immer eine Rangfolge einzuhalten:
Technische Schutzmaßnahmen vor
Organisatorischen Schutzmaßnahmen vor
Persönlichen Schutzmaßnahmen

Die Kennzeichnung des Adapters und der Hinweis auf die zu tauschenden Sicherungen sind eine organisatorische Maßnahme.
Eine Sicherung im Adapter ist eine technische Maßnahme. Also ist die technische Maßnahme vorzuziehen.

In wenigen Fällen (z.b. wenn es um Prüfadapter für befähigte Personen geht) sind die von dir beschriebenen Adapter zulässig.

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 07:59
von bigtobi82
Ok,
Aber angenommen ein Kunde erwirbt so einen Adapter für den normalgebrauch, dieser kennt sich nun mit der Materie aus.
Was kann mir als Verkäufer passieren? (ohne Schadenfall)
Könnte mir jetzt jemand auf gut deutschen die karre fahren?

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 09:19
von Snippy30
Als Hersteller darfst du nur Waren in der EU mit Konformitätskennzeichnung verkaufen (CE-Kennzeichnung). Damit verpflichtest du Dich, dass du dich unter anderem an die Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) des Europäischen Parlamentes hältst.
Diese Richtlinie dient "Zitat Wikipedia" dem Zweck, ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren und Gütern zu gewährleisten und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes zu garantieren.

Wenn nun wegen deines von dir verkauften Adapters ein Brand entsteht oder sogar Menschen verletzt oder sogar ums Leben kommen, möchte ich nicht wissen, wie da ein Richter entscheidet.

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 09:38
von kabelmafia
Moin,

selbst ohne dass was passiert sind u.U. bis zu 100000 € als Ordnungswidrigkeit fällig. Allerdings sind die Verfahren äußerst bürokratisch (EU-Recht) und langwierig. Hat man die Marktaufsicht erstmal am Hals ist das unabhängig vom Ausgang des Aktes durchaus ein alltagsfüllendes Programm.
Du als Inverkehrbringer bis ja in der EU ansässig und voll haftbar im Sinne des ProSG.

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 15:40
von didy
bigtobi82 hat geschrieben:Es ist doch aber auch so das ein Laie genauso gut zb neozed Einsätze tauschen könnte.
Wenn die Steckdose aber nicht per NeoZED sondern per Leitungsschutzschalter abgesichert ist, geht das schon nicht mehr.

Verfasst: Donnerstag 6. Juli 2017, 18:51
von Etrick
Dieser Adapter darf nicht in den freien Markt kommen:

Geräte, die bei vorhersehbarer Falschanwendung (ist hier der Fall) gefährlich sind, dürfen nicht angeboten werden. Wie schon geschrieben: welcher Laie kontrolliert (und wechselt -ohoh) Sicherungen vor Nutzung eines solchen Adapters?

Gruß

Verfasst: Samstag 8. Juli 2017, 23:40
von chris11