Änderung der Einkaufsbestimmungen

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Horst
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Beitrag von Horst »

elekjet hat geschrieben:Hallo Momo,
uns hat die TÜV zertifiziert, sicherlich eines der Probleme, das größere ist die Geschäftsleitung - Hauptsache wir bekommen den Stempel - minimaler Aufwand. usw.
Wenn die Geschäftsführung Probleme macht, die Durchsetzung gültiger Vorschriften behindert,
ist meiner Meinung nach auf das Organisationsverschulden hinzuweisen.
Sollte es zu einem Vorfall kommen, (gestattet, dass ich den alten Tribius zitiere)
wird jeder Richter erstmal fragen ob die Verantwortlichen alles getan haben,
das negative Ereignis zu verhindern. Wehe denen, die vorher die Zertifizierung und
die daraus resultierende Verantwortung mit einer Handbewegung abgetan haben.
Sollte das Benennungsschreiben für den Prüfer (gem. TRBS 1203) alles sein
was man sich hat einfallen lassen um die Sicherheit von Mensch und Anlage sicherzustellen,
wird die Geschäftsführung keine Probleme mehr machen, im Gegenteil, sie wird sie bekommen.

Bis dahin,
Horst
Die Instandhaltung von Luftschlössern ist ein kostspieliges Vergnügen.
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Horst,

die rechtliche Situation, wenn es zu einem Vorfall kommt, ist denke klar. Es ist halt ausgesprochen unbefriedigend, hier machtlos zuzusehen. Und die Erlangung dieser Zertifikate sind nur effizient wenn der Unternehmer dies als sinnvoll ansieht. In unserem Falle war es so. dass die Zertifizierung zuerst mal so lange hinausgeschoben wurde bis unsere Kunden sie bedingungslos verlangt haben.

Was mich persönlich, bis letztes Jahr VEFK, total gefrustet hat, ist das alle Zertifizierer die Instandhaltung, Prüfprotokolle usw. überhaupt nicht interessiert hat und ich dann als pesimistischer Schwarzseher im Regen stand.

Beispiel VEFK

Ich war VEFK mündlich ernannt, ohne jegliche Weisungsbefugnis gegenüber den EFK.

Als ich letztes Jahr darauf hinwies, dass dies so nicht geht, kam unsere Personalabteilung und legte mir eine Stellenbeschreibung mit der Ergänzung VEFK vor.

Ich habe die Unterschrift mit sachlicher Begründung abgelehnt. Ich habe nie mehr was gehört und es gibt keine VEFK mehr.

Abzuwarten bis irgendwo jemand gegrillt wird, ist natürlich auch nicht befriedigend.

Der Gesetzgeber hat zwar die letzten Jahre klare Vorgaben geschaffen, ob sie eingehalten werden wird aber es beim Richter geprüft.

Da fehlt nach meinem Darfürhalten die notwendige Kontrolle. Unternehmer machen je nach Mentalität nur das was sofort cash-flow bringt.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Hallo elekjet,

dann sind wir also schon zu dritt! 8o

Es tun sich hier gewaltige Abgründe auf!


Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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Momo
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Beitrag von Momo »

@ Horst: der Hinrich Tribius hat natürlich recht!

Ich habe GFs/Verantwortliche schon abgehen sehen, die kurz vor der Urteilsverkündungen noch dachten, sie wären Gottgleich.

Irrtum, das ist nur der Richter.
:wink:
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Horst
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Beitrag von Horst »

elekjet hat geschrieben:... das alle Zertifizierer die Instandhaltung, Prüfprotokolle usw. überhaupt nicht interessiert hat ...
Etwas sarkastisch könnte man antworten : wozu auch ?
Prinzipiell ist es doch so, dass die Zertifizierung nicht immer und unbedingt Qualitätsgarant ist.
Die erforderlichen Audits sind von allen Beteiligten gut vorbereitet und müssen nicht zwingend
die Realität, den wirklichen Ablauf darstellen.
Es ist immer ein bischen Theater dabei.
Was soll's.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele der Beteiligten nur uninteressierte Trittbrettfahrer sind.
Deren einziges Interesse besteht darin, nicht wirklich betroffen zu sein, abzuwimmeln was Arbeit macht.
Natürlich kann das auch Gegenwind, gar Widerstand bedeuten.
Der Knackpunkt.
Solange nichts passiert ist die Oberfläche ruhig.
Deshalb gilt, was Momo schon geschrieben hat - unter Zeugen reklamieren.
Ich würde noch weiter gehen. Man sollte seine eigene Sensibilität schulen.
Aufpassen, dass nicht die "Anderen" etwas schriftlich formulieren, was möglicherweise verwertbar ist,
man selbst aber nur mündlich "unter Zeugen" antwortet.
Momo wird sicher bestätigen, dass Zeugenaussagen sich schneller ändern können als Papier.
Sicher ist bei all dem ein gutes Augenmaß erforderlich.
Sonst glaubt man bald an Verschwörungstheorien, hört sozusagen das Gras wachsen.
Sachlich bleiben, nicht nerven mit einer Riesenpapierflut, keine Romane schreiben.
Was auch hilft, ist vielleicht ein Referat eines Anwalts für Arbeitssicherheit.
Eingeladen durch den Betriebsrat, genauer durch den Arbeitssicherheitsausschuß ASA, wirkte das wunder.
Der Kreis derer, die sich für Begriffe wie BetrSichV, befähigte Person, interne Schulungen etc.
interessierten, wuchs schlagartig.
Dem kann sich kaum ein Vorgesetzter entziehen.
(Den Anwalt bezahlt der Arbeitgeber)

Irgendwann wird das System von so vielen Leuten gelebt, dass es als fester Bestandteil
des normalen Arbeitssicherheitskonzeptes der Firma akzeptiert ist.
Rückblickend reibe ich mir im eigenen Betrieb manchmal die Augen wenn ich sehe wer da
plötzlich der aggressivste Befürworter ist.
elekjet hat geschrieben:... Was mich persönlich, bis letztes Jahr VEFK, total gefrustet hat ...
Zur verantwortlichen Elektrofachkraft VEFK möchte ich nur eins sagen.
Für den Betrieb ist die verantwortungsvolle Elektrofachkraft vEFK wichtiger.

Bis dahin,
Horst
Die Instandhaltung von Luftschlössern ist ein kostspieliges Vergnügen.
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Horst hat geschrieben: Zur verantwortlichen Elektrofachkraft VEFK möchte ich nur eins sagen.
Für den Betrieb ist die verantwortungsvolle Elektrofachkraft vEFK wichtiger.
Schon, aber je nach Arbeitsbereich (Anlagen oder Geräte) ist eine VEFK zwingend notwendig! Wer keine "schriftlich" benennt begeht ein "Organisationsverschulden", wenn der Entscheider Pech hat, sogar eine Straftat! Daraus resultieren dann strafrechtliche Folgen. Zivilrechtliche Forderungen wie Schadenersatz, Unterhaltszahlungen haben darüber hinaus sicherlich schon etliche Existenzen zerstört.

Daraus ergibt sich übrigens auch, dass der OP, da nicht "schriftlich" bestellt, niemals VEFK war und damit auch niemals in der Haftung einer VEFK. Er hatte und hat lediglich eine "Garantenstellung" inne. In der ist er laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, auf Misstände bei den zuständigen Stellen hinzuweisen. Ist im Arbeitsschutzgesetz, §17, Abs. 2 gesetzlich geregelt.

(Wobei ich kaum glaube, dass ein nach dieser Rechtsgrundlage "angeschwärzter" AG keinerlei Repressalien gegenüber dem pflichtbewussten AN ausübt..)


Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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