Der Seitenumfang ist förmlich explodiert und die Diskrepanzen zu den in A und CH harmonisierten nationalen Normeausgaben wurden nicht kleiner. Folgender Passage ist besonders auffällig:
Wenn der Text so verabschiedet wird, mutiert der bislang normkonform als Funktionserdungsleiter bezeichnete mind. 6 mm² Cu bei Gebäuden ohne LPS zu einem gewöhnlichen Schutzpotentialausgleichsleiter mit mind. 4 mm² Cu, obwohl der an SK 2-Betriebsmitteln eigentlich unzulässig ist. Der reduzierte Querschnitt von 2,5 mm² Cu bei geschützter Verlegung wird nicht erwähnt.712.54 Erdungsanlagen und Schutzleiter hat geschrieben:
712.542 Erdungsanlagen
712.542.101 Eigenständiger Erder
Ist für das PV-Generatorfeld ein eigenständiger Erder vorgesehen, so ist dieser Erder über Schutzpotentialausgleichsleiter mit dem Haupterdungsschiene der elektrischen Anlage zu verbinden.
712.542.102 Potentialausgleich von Metallkonstruktionen der PV-Anlage
Wenn ein solcher Potentialausgleich notwendig ist (z. B., um den ordnungsgemäßen Betrieb der Isolationswiderstandserkennung nach 712.53 8.1.2.101 zu ermöglichen), müssen die Metallkonstruktionen, die die PV-Module (einschließlich die metallenen Kabel- und Leitungspritschen) tragen, miteinander verbunden werden.
Eine solche Verbindung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn ein nicht getrennter Wechselrichter eine elektrostatische Aufladung induziert.
Der Potentialausgleichsleiter muss an die Haupterdungsklemme der elektrischen Anlage angeschlossen werden.
Der Potentialausgleichsleiter (isoliert oder blank) muss einen Mindestquerschnitt von 4 mm² Cu oder gleichwertig, aufweisen.
Potentialausgleichsleiter für das PV-Generatorfeld sind so nah wie möglich am positiven und negativen Leiter des PV-Generatorfelds und/oder des Teilgeneratorfeldes zu verlegen, um induzierte Spannungen, aufgrund von Blitzen zu reduzieren. Siehe auch 712.521.103.
Ohne Verlangen eines Herstellers ist der PA der Modulgestelle bzw. Schienen somit weiterhin Kür und wenn es gefordert wird, bleibt es bei möglichst abstandsloser Leiterführung mit den PV-Leitungen. Ein Anschluss der zumeist eloxierten Modulrahmen wird nicht gefordert, was bei Übergangswiderständen in der 1 MΩ-Kategorie nach Messungen von Schletter die Begriffsänderung in Potentialausgleichsleiter m. E. nicht logischer macht.
Getrennte Erder sind normwidrig und der Begriff "eigenständiger Erder" bei normkonformer Verbindung mit dem Schutzpotentialausgleich verfehlt, weshalb ich im Einspruchsportal eine Änderung der Formulierung beantragt habe.