ÄNDERUNGSMITTEILUNGEN:
- redaktionelle Änderungen;
- Beispielbilder überarbeitet;
- Die Befreiung von der Erdungspflicht bei Fassadenantennen wurde modifiziert;
- Erder Typ A wurden an DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) angeglichen;
- Erder Typ B wurden um Ringerder ergänzt;
- Für netzgespeisten tragbaren und mobilen Funkbetrieb wurde ein Tiefenerder mit auf 0,9 m reduzierter Einbautiefe zugelassen;
- Abschnitt 13 Mechanische Festigkeit wurde an die Reihe DIN 199x Eurocode angepasst;
- Die Ausnahmebestimmung Koaxschirme von Drahtantennen für CB- und Amateurfunkantennen nicht nach DIN VDE 0100 in den Schutzpotenzialausgleich einbeziehen zu müssen, ist entfallen;
Die Aussagen zur Blitzstromtragfähigkeit von Leitern und Verbindern wurden präzisiert und im Beispielbild zu Fassadenantennen wird bei nicht erdungspflichtigen Antennen auf die Erfordernis hingewiesen, dass ausreichend isolierende Abstände zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen wie insbesondere zu Regenfallrohren einzuhalten sind.