Hallo Thomas,
1. Deine Variante fällt leider aus, da in Deutschland leider sicher noch über 50 % der Bäder keinen FI im Bad haben,
daher muß dieser Zusatzschutz in das Gerät, haben wir hier im Forum um 2010, 2011 alles breit diskutiert.
2. Die UL, CSPC sehen zwei andere Ansätze, die hier in Deutschland bisher leider bis auf die Ausnahme in VDE 0100 - 100
Beiblatt 2 1991 und 2001 verpöhnt sind.
Dort steht nämlich auch sogar, daß der Einsatz von zweipoligen RCD auch ohne Mitführung des PE gestattet ist und dieses
sogar in der ortsfesten Installation vorübergehend erfolgen sollte.
Damit fließt im Fehlerfall der Strom durch den Menschen, wovon alle anderen Schutzmaßnahmen nicht ausgehen.
Daher hat der RCD im Stecker der USA Haartrockner keinen PE Leiter dabei.
Dafür ist dort die Schaltschwelle bei Wasserkontakt auf =< 5 mA (6 mA) festgelegt.
Der Schalter dort ist auch kein reiner RCD sondern ein sogenannter IDCI, der Wasserkontakt erkennt.
An IDCI connects to a sensing element inside the hair dryer through a third conductor built into the power cord and detects current flow if the …,
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... SuZ7QK8ivv
Neben der Differenzstromfunktion erfolgt somit ein Kurzschluß der beiden Leiter und damit eine einem LS ähnliche zusätzliche Auslösung.
Die Philosophie ist daher, die lieber im Falle der unzureichenden noch nicht erneuerten Anlage eine zusätzlichen Schutz, auch wenn der
elektronisch und damit gegebenenfalls auch geringfügig störanfällig ist und gegebenenfalls eine kurzfristig Durchströmung des Menschen
als ein Verzicht auf zusätzliche Maßnahmen.
Die Deutsche Philosophie ist dagegen die, daß eine Schutzmaßnahme erst angewendet werden soll, wenn diese 100 % - tig ist, was aber
eigentlich bei technischen Schutzmaßnahmen nie geht, Restrisiko von 0,0... X bleibt immer.
Daher "theoretische Verbot" von elektronischen RCD und die Umgehung dieses Verbots durch Integration von zwei RCD Teilen in ein Gerät.
Normal könnte man alle Typ AC oder A auch in den Anlagen lassen, müßte nur ein Zusatzgerät einbauen, daß elektronisch feststellt,
daß ein DC Strom-Anteil fließt oder Oberschwingungen vorhanden sind und dann bei diesen Fehlern zusätzlich abschaltet.
Um die Forderung zu umgehen packt man den DC Teil und den AC Teil zusammen in ein Produkt für die Anlage und schreibt B oder B+ oder F darauf.
Man könnte und macht das auch z.B. PVA Wechselrichter die Zusatzfunktion in das Gerät packen. Das darf dann nur nicht RCD heißen
damit formal die Widerspruchsfreiheit der Norm stimmt.
Mit der Entscheidung des AFPS ist dieser starre Ansatz zumindestens etwas verlassen.