DIN VDE 0100-530:2005-06
Errichten von Niederspannungsanlagen ? Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel ? Schalt- und Steuergeräte
Ersatz für: Teilweiser Ersatz für DIN VDE 0100 (VDE 0100):1973-05
Beginn der Gültigkeit: 01.06.2005
Übergangsfrist bis: 31.05.2006
Änderungen:
Gegenüber den Paragraphen §31 a) 3, §31 b) 8 und §31 b) 9 von DIN VDE 0100 (VDE 0100):1973-05 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Zitierungen aktualisiert;
b) redaktionell überarbeitet;
c) Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) grundlegend überarbeitet;
d) Auswahl von Überstrom-Schutzeinrichtungen grundlegend überarbeitet;
e) Auswahl von Einrichtungen zum Brandschutz grundlegend überarbeitet, Schutz gegen thermische Einflüsse, insbesondere Störlichtbogen Schutzeinrichtungen aufgenommen;
f) Einrichtungen zum Schutz bei Spannungsstörungen überarbeitet und Schutz bei Unterspannung ergänzt;
g) Koordination von Überstrom-Schutzeinrichtungen und von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) überarbeitet, die Festlegungen der verschiedenen Entwürfe wurden berücksichtigt;
h) Auswahl von Differenz-Überwachungsgeräten (RCMs) aufgenommen;
i) Auswahl von Isolationsüberwachungsgeräten (IMDs) aufgenommen;
j) Anhang A (informativ) und B (informativ) ergänzt.
VDE 0100-530:2005-06
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VDE 0100-530:2005-06
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin zusammen,
ich habe hier mal aus dem Inhalt der Norm zitiert.
Sind diese Angaben für Euch in Ordnung oder sollte der Aufbau anders strukturiert sein?
Die Überschrift ist die Normkennzeichnung.
Im Beitrag ist der Titel der Norm sowie die Gültigkeit/Übergangsfrist aufgeführt.
Danach folgen die Änderungen (wörtlich abgetippt).
Gruß Olaf
ich habe hier mal aus dem Inhalt der Norm zitiert.
Sind diese Angaben für Euch in Ordnung oder sollte der Aufbau anders strukturiert sein?
Die Überschrift ist die Normkennzeichnung.
Im Beitrag ist der Titel der Norm sowie die Gültigkeit/Übergangsfrist aufgeführt.
Danach folgen die Änderungen (wörtlich abgetippt).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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