Prüfberechtigung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
schuko
Null-Leiter
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 23. Februar 2005, 07:50
Kontaktdaten:

Prüfberechtigung

Beitrag von schuko »

Hallo Leute.

Ich bin in einem Unternehmen als Betriebselektriker tätig und möchte als gelernter Elektroinstallateur die Wiederholungsprüfung der " Elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel " mit geeigneten Meßgerät laut DIN VDE 0100 durchführen. Bin ich dazu überhaupt berechtigt und haben die darausfolgenden Prüfergebnisse bestand bei der Berufsgenossenschaft?
Wo steht so etwas tetailiert drin bzw. wo kann ich stichfeste Unterlagen dazu herbekommen?

Vielen Dank
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Hallo,

als Fachkraft bist du dazu berechtigt. Die BGV A3 gibt Dir da weitere Informationen. Als Lektüre wäre z. B. : "VDE 0100 und die Praxis" von Kiefer aus dem VDE Verlag zu empfehlen.
gruß m
schuko
Null-Leiter
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 23. Februar 2005, 07:50
Kontaktdaten:

Beitrag von schuko »

Hallo

Danke für die schnelle Antwort meister_lampe. Werde bei dem Verlag mal nach Lektüre anfragen.
Jetzt hät ich vielleicht noch gewußt wie die das Prüfen von Pflegebetten ist. Reicht es aus sie nach DIN VDE 0702 zu prüfen oder müßen sie generell nach DIN VDE 0751 gecheckt werden? Bin ich dann auch dafür berechtigt?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Prüfberechtigung

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Schuko,

die BGV A3 stellt keine Anforderungen an die Fachkraft. Diese Informationen sind in den VDE-Normen enthalten.

elektrische Anlage:
DIN VDE 0100-610:2004-04, Abschnitt 61.1.5:
?Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen.?

ortsveränderliche Geräte:
DIN VDE 0702:2004-06, Abschnitte 4 und 3.8:
?Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten müssen von einer Fachkraft oder unter ihrer Verantwortung vorgenommen werden.? ?Fachkraft: Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.?

ortsfeste Geräte:
DIN VDE 0105-100:2000-06
Diese Norm bezieht sich auf die Normenreihe VDE 0100. Folglich gilt die oben getätigte Aussage aus DIN VDE 0100-610.

Bei der Anlagenprüfrüfung liegt der Hase im Pfeffer. Du mußt bei der Besichtigung erkennen, ob Anwendungsmängel vorliegen (z. B. Nutzungsänderungen, Brandschutz, Funktionserhalt, Installation in den Fluchtwegen gem. LAR, Anlagenanpassung gem. ArbStättV).

Viel Spaß beim Prüfen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
HPG
Null-Leiter
Beiträge: 523
Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 15:02
Wohnort: Horgen am Zürichsee
Kontaktdaten:

Kontrollen von elektrischen Installationen und Anlagen

Beitrag von HPG »

stellen eine hohe Anforderung an den Prüfer. Es braucht viel Fachwissen, Erfahrungen und Kompetenz.
Ich denke nicht, das jede Elektrofachkraft diese Fachkompetenz mitbringt, es braucht meiner Meinung nach dazu eine spezielle Ausbildung bzw. Schulung und regelmässige Weiterbildung und besuche von Fachtagungen um immer auf dem Stand der Technik zu sein.
Auch braucht es gewisse Messgeräte und das können mit ihnen die Messungen fachgerecht zu machen und diese zu Interpretieren.
Auch sollte der Kontrolleur in der Lage sein Elektroinstallateure fachlich kompetent zu beraten und die Fähigkeit über jede kontrollierte Anlage ein Bericht mit den vorhandenen Mängeln zu verfassen, ausserdem braucht er das Durchsetzungsvermögen damit die Mängel auch behoben werden.
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

@Schuko,
HPG hat sicher nicht ganz unrecht was er da vorbringt, aber was er als spezielle Ausbildung meint ?
Zu den Pflegebetten: 0751 definitiv und spezielle Geräte für das ermitteln des Patientenableitstromes.

Gruß m
schuko
Null-Leiter
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 23. Februar 2005, 07:50
Kontaktdaten:

Beitrag von schuko »

Was die die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Anlagen bzw. deren verbundener Umfang betrifft ist von meiner Seite her nicht fraglich. Ich möchte eigendlich ein Beleg oder Schriftstück haben welches ich meinem Chef vorlegen kann, wo schwarz auf weiß steht das man für die Prüfung nach DIN VDE 0100 keine extra Ausbildung oder Qualifizierung benötigt. Vielleicht könnte mir jemand was e- mailen.
HPG
Null-Leiter
Beiträge: 523
Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 15:02
Wohnort: Horgen am Zürichsee
Kontaktdaten:

Bei uns ist halt alles anderst

Beitrag von HPG »

Tag meister lampe
Nicht alles aber manches

Um bei uns als Prüfer tätig zu sein brauchts einen Abschluss und eine Bewilligung.

Die Ausbildung zB:
http://www.tbz.ch/weiterb/detail.asp?Art=Kurse&Ref=823

Es hat sogar Leute aus der BRD die diese Ausbildung gemacht haben und Prüfen, siehe:
http://aikb.esti.ch/Esti_aikb/webapp?Co ... erListe=DE;

Gruss HPG
HPG
Null-Leiter
Beiträge: 523
Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 15:02
Wohnort: Horgen am Zürichsee
Kontaktdaten:

Mit dem 2.Link

Beitrag von HPG »

Klapts nicht !

sonst: http://www.esti.ch

- Bewilligungen
- auf der Karte Deutschland anklicken und es sollte kommen.

HPG
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

@ Schuko, weshalb bist du in der Beweispflicht? Soll dein Chef sagen wo es steht.
Ich habe nichts entsprechendes finden können.
gruß m
Antworten