Prüfberechtigung
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Prüfberechtigung
Hallo Leute.
Ich bin in einem Unternehmen als Betriebselektriker tätig und möchte als gelernter Elektroinstallateur die Wiederholungsprüfung der " Elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel " mit geeigneten Meßgerät laut DIN VDE 0100 durchführen. Bin ich dazu überhaupt berechtigt und haben die darausfolgenden Prüfergebnisse bestand bei der Berufsgenossenschaft?
Wo steht so etwas tetailiert drin bzw. wo kann ich stichfeste Unterlagen dazu herbekommen?
Vielen Dank
Ich bin in einem Unternehmen als Betriebselektriker tätig und möchte als gelernter Elektroinstallateur die Wiederholungsprüfung der " Elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel " mit geeigneten Meßgerät laut DIN VDE 0100 durchführen. Bin ich dazu überhaupt berechtigt und haben die darausfolgenden Prüfergebnisse bestand bei der Berufsgenossenschaft?
Wo steht so etwas tetailiert drin bzw. wo kann ich stichfeste Unterlagen dazu herbekommen?
Vielen Dank
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- Null-Leiter
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Hallo
Danke für die schnelle Antwort meister_lampe. Werde bei dem Verlag mal nach Lektüre anfragen.
Jetzt hät ich vielleicht noch gewußt wie die das Prüfen von Pflegebetten ist. Reicht es aus sie nach DIN VDE 0702 zu prüfen oder müßen sie generell nach DIN VDE 0751 gecheckt werden? Bin ich dann auch dafür berechtigt?
Danke für die schnelle Antwort meister_lampe. Werde bei dem Verlag mal nach Lektüre anfragen.
Jetzt hät ich vielleicht noch gewußt wie die das Prüfen von Pflegebetten ist. Reicht es aus sie nach DIN VDE 0702 zu prüfen oder müßen sie generell nach DIN VDE 0751 gecheckt werden? Bin ich dann auch dafür berechtigt?
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Prüfberechtigung
Moinmoin Schuko,
die BGV A3 stellt keine Anforderungen an die Fachkraft. Diese Informationen sind in den VDE-Normen enthalten.
elektrische Anlage:
DIN VDE 0100-610:2004-04, Abschnitt 61.1.5:
?Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen.?
ortsveränderliche Geräte:
DIN VDE 0702:2004-06, Abschnitte 4 und 3.8:
?Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten müssen von einer Fachkraft oder unter ihrer Verantwortung vorgenommen werden.? ?Fachkraft: Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.?
ortsfeste Geräte:
DIN VDE 0105-100:2000-06
Diese Norm bezieht sich auf die Normenreihe VDE 0100. Folglich gilt die oben getätigte Aussage aus DIN VDE 0100-610.
Bei der Anlagenprüfrüfung liegt der Hase im Pfeffer. Du mußt bei der Besichtigung erkennen, ob Anwendungsmängel vorliegen (z. B. Nutzungsänderungen, Brandschutz, Funktionserhalt, Installation in den Fluchtwegen gem. LAR, Anlagenanpassung gem. ArbStättV).
Viel Spaß beim Prüfen.
Gruß Olaf
die BGV A3 stellt keine Anforderungen an die Fachkraft. Diese Informationen sind in den VDE-Normen enthalten.
elektrische Anlage:
DIN VDE 0100-610:2004-04, Abschnitt 61.1.5:
?Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen.?
ortsveränderliche Geräte:
DIN VDE 0702:2004-06, Abschnitte 4 und 3.8:
?Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten müssen von einer Fachkraft oder unter ihrer Verantwortung vorgenommen werden.? ?Fachkraft: Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.?
ortsfeste Geräte:
DIN VDE 0105-100:2000-06
Diese Norm bezieht sich auf die Normenreihe VDE 0100. Folglich gilt die oben getätigte Aussage aus DIN VDE 0100-610.
Bei der Anlagenprüfrüfung liegt der Hase im Pfeffer. Du mußt bei der Besichtigung erkennen, ob Anwendungsmängel vorliegen (z. B. Nutzungsänderungen, Brandschutz, Funktionserhalt, Installation in den Fluchtwegen gem. LAR, Anlagenanpassung gem. ArbStättV).
Viel Spaß beim Prüfen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Kontrollen von elektrischen Installationen und Anlagen
stellen eine hohe Anforderung an den Prüfer. Es braucht viel Fachwissen, Erfahrungen und Kompetenz.
Ich denke nicht, das jede Elektrofachkraft diese Fachkompetenz mitbringt, es braucht meiner Meinung nach dazu eine spezielle Ausbildung bzw. Schulung und regelmässige Weiterbildung und besuche von Fachtagungen um immer auf dem Stand der Technik zu sein.
Auch braucht es gewisse Messgeräte und das können mit ihnen die Messungen fachgerecht zu machen und diese zu Interpretieren.
Auch sollte der Kontrolleur in der Lage sein Elektroinstallateure fachlich kompetent zu beraten und die Fähigkeit über jede kontrollierte Anlage ein Bericht mit den vorhandenen Mängeln zu verfassen, ausserdem braucht er das Durchsetzungsvermögen damit die Mängel auch behoben werden.
Ich denke nicht, das jede Elektrofachkraft diese Fachkompetenz mitbringt, es braucht meiner Meinung nach dazu eine spezielle Ausbildung bzw. Schulung und regelmässige Weiterbildung und besuche von Fachtagungen um immer auf dem Stand der Technik zu sein.
Auch braucht es gewisse Messgeräte und das können mit ihnen die Messungen fachgerecht zu machen und diese zu Interpretieren.
Auch sollte der Kontrolleur in der Lage sein Elektroinstallateure fachlich kompetent zu beraten und die Fähigkeit über jede kontrollierte Anlage ein Bericht mit den vorhandenen Mängeln zu verfassen, ausserdem braucht er das Durchsetzungsvermögen damit die Mängel auch behoben werden.
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- Null-Leiter
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Was die die Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Anlagen bzw. deren verbundener Umfang betrifft ist von meiner Seite her nicht fraglich. Ich möchte eigendlich ein Beleg oder Schriftstück haben welches ich meinem Chef vorlegen kann, wo schwarz auf weiß steht das man für die Prüfung nach DIN VDE 0100 keine extra Ausbildung oder Qualifizierung benötigt. Vielleicht könnte mir jemand was e- mailen.
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Bei uns ist halt alles anderst
Tag meister lampe
Nicht alles aber manches
Um bei uns als Prüfer tätig zu sein brauchts einen Abschluss und eine Bewilligung.
Die Ausbildung zB:
http://www.tbz.ch/weiterb/detail.asp?Art=Kurse&Ref=823
Es hat sogar Leute aus der BRD die diese Ausbildung gemacht haben und Prüfen, siehe:
http://aikb.esti.ch/Esti_aikb/webapp?Co ... erListe=DE;
Gruss HPG
Nicht alles aber manches
Um bei uns als Prüfer tätig zu sein brauchts einen Abschluss und eine Bewilligung.
Die Ausbildung zB:
http://www.tbz.ch/weiterb/detail.asp?Art=Kurse&Ref=823
Es hat sogar Leute aus der BRD die diese Ausbildung gemacht haben und Prüfen, siehe:
http://aikb.esti.ch/Esti_aikb/webapp?Co ... erListe=DE;
Gruss HPG
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Mit dem 2.Link
Klapts nicht !
sonst: http://www.esti.ch
- Bewilligungen
- auf der Karte Deutschland anklicken und es sollte kommen.
HPG
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HPG