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VDE 0100 Teil 702: Unterwasserbeleuchtung

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 20:18
von cyclist
Hallo zusammen!
Es geht mir um die "neue" DIN VDE 0100 Teil 702 von 2003-11 und speziell um Unterwasserbeleuchtung in Schwimmbecken bzw. "anderen" Becken.
Situation ist folgende:
Aus einer UV werden 2x 3 Unterwasserleuchten (ca. 5m Tiefe, direkt 230V - keine Trenntrafos o.ä.!), sowie ein Halogenscheinwerfer (auch 230V) an der Decke versorgt.
Installiert ist das ganze in einem industriell genutztem (geklinkerten) Wasserbecken aus Beton, welches nur zu Wartungszwecken betreten wird.
Man kann also hier von einem "begehbaren" Becken sprechen. Ein direkter Kontakt mit dem Wasser ist normalerweise nicht möglich.
Demnach wären hier - nach obiger "neuer" VDE Unterwasserleuchten mit max. 12V DC/AC nötig.
Hierzu gab es in der "elektropraktiker" 8.2005, Seite 586-588 („Beleuchtung in einem Trinkwasserbehälter“) einen guten Artikel von W. Hörmann.
Wie sieht es nun mit dem Bestandsschutz aus? Alter der Anlage ist ca. 20-25 J.
Isowerte sind ok - insofern zumindest schon mal positiv. :)

Wie sieht es aus mit der / den Deckenlampe (Halogenscheinwerfer, SK I)? Ein berühren / Kontakt mit dem Wasser ist aus Gründen der Entfernung ausgeschlossen (Decke - Wasserspiegel ca. 6m). Würde ein nachrüsten eines RCD mit 30mA hierfür ausreichen?

Hoffe hier eine vernünftige Antwort zu bekommen, hatte hierzu schon einiges im Web gesucht, aber alles was ich gefunden hatte, passte dazu nicht... :confused: :(
Danke schonmal!

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 20:34
von glöckchen
wenn das ne öffentliche Einrichtung ist: frag mal die Sachversicherer, oft fordern die einen Angleich an bestehende Normen

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 20:37
von Elekjet
Hallo cyclist,

gilt auch für Industrieanlagen, viele Sachversicherer fordern eine Nachbesserung unbesehen des Bestandschutzes.

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 20:38
von cyclist
Hallo zurück!
Nein, ist nix öffentliches, Industrieanlage - wird also nur von den Angestellten (u.a. EFKs) begangen...
Inwiefern da die / der Versicherer was fordert, ist nicht bekannt, will mich daher erstmal "nur" auf die VDE "beschränken".