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"Zum Prüfen elektrischer Arbeitsmittel befähigte Personen"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 12:12
von Zitteraal
Nun verstehe ich nur noch Bahnhof....:confused:


Aus "Sicherheitsingenieur"; Band 36; (2005)

Verfasser: "Bödeker, K."

Ich zitiere den meines Erachtens wichtigsten Ausschnitt:

"............-zumeist nicht fachkundige- Arbeitgeber (Unternehmer, Vorgesetzte usw.) eine nach seiner Ansicht "befähigte Person" mit dem Prüfen beauftragt."

Zitatende!

Ja wat denn nu? Hier geht es doch um BGV A3 oder etwa nicht?

Ratlosen Gruss vom Zitteraal.....8o

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 12:44
von Horst
Zitteraal hat geschrieben: Ja wat denn nu? Hier geht es doch um BGV A3 oder etwa nicht?
Nicht die BGV A3 wurde da zitiert, sondern die BetrSichV.
Arbeitsmittel, egal ob Leiter oder elektrisches Betriebsmittel,
dürfen nur von befähigten Personen geprüft werden.
Und die hat der Arbeitgeber schriftlich zu benennen.
Siehe auch TRBS 1203.

Bis dahin,
Horst

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 14:06
von Zitteraal
Horst hat geschrieben: .....dürfen nur von befähigten Personen geprüft werden.
Ja, schon. Aber da steht "nach seiner Ansicht befähigt"....

Der Unternehmer kann dann z. B. auch der Ansicht sein, ein grenzdebiler Hilfsarbeiter sei "befähigt"...


Gruss vom Zitteraal

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 15:00
von Horst
[quote="Zitteraal"]Der Unternehmer kann dann z. B. auch der Ansicht sein, ein grenzdebiler Hilfsarbeiter sei "befähigt".../QUOTE]

Nein, das geht eigentlich nicht.
Der Unternehmer hat z.B. im Elektrobereich eine "verantwortliche Elektrofachkraft" zu bestimmen.
Die hat dann die befähigten Personen auszuwählen und die erforderliche Qualifikation zu prüfen.
Mit diesen Informationen ist der Arbeitgeber dann in der Lage eine bP zu benennen.
Gruß, Horst

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 15:02
von Horst
à propos grenzdebiler Hilfsarbeiter ?!

Hab ich noch nie gehört. Gefällt mir die Berufsbezeichnung.

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 15:08
von Elekjet
Hallo Zitteraal,
grenzdebiler Hilfsarbeiter
Bitte um Aufklärung, was ist das?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 15:20
von Zitteraal
elekjet hat geschrieben: Bitte um Aufklärung, was ist das?
In manchen Betrieben nennt man die dort frei herumlaufenden Elektromeister so!:rolleyes:

Also kurz vor der Klapse und zu nix zu gebrauchen....:o


Gruss vom Zitteraal;)


(Ich gebe hier lediglich die Meinung einiger "Unternehmer" wieder, daher auch "manchen").

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 07:52
von Momo
Herr Bödeker hat Recht. Der Unternehmern kann eigenverantwortlich Leute benennen, die aus seiner Sicht befähigt sind, für ihn Verantwortung zu übernehmen.
Wenn der Unternehmer einen Ungeeigneten dafür benennt, begibt er sich in den Bereich des Organisationsverschuldens.
Dann bekommt er massiven Ärger und die von ihm berufende Person ist quasi rückgänig aus der Berufung (Befähigung) heraus. Mit anderen Worten, der Unternehmer ist der Vollhafter.

Vorsicht: Unternehmer können hier auch z.B. Schulleiter sein, die einen Hausmeister zum Prüfen der Elektroananlage oder Geräte zweckentfremden.

Aus diesem Zweck sagt der Gesetzgeber, da der Befähigte 3 Dinge haben sollte: eine adäqute Berufsausbildung (hier ist Spielraum), die Qualifikation (hier ist auch Spielraum) un die zeitnahe praktische Tätigkeit (hier ist noch mehr Spielraum). Mir persönlich gefällt dier Fomulierung in der BGV A3 besser.

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 08:24
von Zitteraal
Momo hat geschrieben:Herr Bödeker hat Recht.
Mich irritiert die Formulierung "nach seiner Ansicht".

Eine "Ansicht" ist immer subjektiv, deshalb wird hier wie so oft eine "verwaschene" Kommentierung gegeben.

Wieder einmal wird so formuliert, dass der "einfache" Unternehmer im Glauben gelassen wird, er könne in diesem Bereich entscheiden, wie er es für richtig hält.

Weshalb, in drei Teufels Namen, ist keiner der sog. "Experten" fähig, eine eindeutige und für jeden klar verständlich Aussage zustande zu bringen?

So ganz langsam gelange ich immer mehr zu der Überzeugung, dass diese Konfussion durchaus gewollt ist. Man macht sich meines Erachtens grosse Mühe, so zu formulieren dass der "Nichtfachmann" nur Bahnhof versteht.

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 12:04
von Momo
Bingo!

Das passiert, wenn man Juristen Texte verfassen läßt! Die Leute sind immer wieder erstaunt, wenn ich ihnen z.B. §1 BetrSichV so erkläre, wie er gemeint ist.

Gesetze, Verordnung etc. sind ABM für Juristen und meine Spezies. Sie wurden - und hier gebe ich Dir auch Recht- nie so verfasst, daß ein Normalsterblicher das restlos verstehen kann. Ob das System hinter ist, wage ich keinem zu unterstellen.:cool: