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Re: Stromerzeuger TYP B gem. DGUV 203-032

Verfasst: Donnerstag 4. Januar 2024, 20:18
von Olaf S-H
Moin Josupei,

für das Konstrukt benötigst Du eine Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV und ggf. auch ArbStättV). Diese muss eine fachkundige Person des Betreibers erstellen - in der Regel also durch oder unter Mitwirkung der dortigen VEFK. Ohne diese GeBe würde ich die Finger von der Sache lassen. Wie willst Du etwas "sicher" planen, wenn der Rahmen nicht passt ?

Gruß Olaf

Re: Stromerzeuger TYP B gem. DGUV 203-032

Verfasst: Sonntag 7. Januar 2024, 05:52
von Oliver S.
Moin,

also grundsätzlich müssen dir als Konstrukteur alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Wenn diese Infos nicht vorhanden sind, müssen diese eingeholt werden.

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Es wird hier wiederholt auf die DGUV I 203-032 Bezug genommen, dazu muss einiges gesagt werden:

1. Es ist eine DGUV Information, keine DGUV Vorschrift und auch keine DGUV Regel. Deren Einhaltung stellt ein Weg der Erreichung des Schutzzieles da. Ihre Anwendung ist aber nicht verpflichtend; verpflichtend sind ausschließlich die übergeordneten Vorschriften (z.B. DGUV V)

2. Die DGUV I 203-032 gilt für Bau- und Montagestellen, soll der Stromerzeuger überhaupt für Bau- und Montagestellen eingesetzt werden? Oder bei vergleichbaren Umgebungs- und Arbeitsbedingungen?

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Im Bezug auf die VDE-Bestimmungen wäre erstmal zu klären, ob der Stromerzeuger als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder als Niederspannungserzeugungseinrichtung in einer ortsveränderlichen oder transportablen Baueinheit gelten soll.

Mein Rat wäre es, diese als Niederspannungserzeugungseinrichtung in einer ortsveränderlichen oder transportablen Baueinheit auszulegen, da mit der DIN VDE 100-717 und DIN VDE 0100-551
gut anwendbare Normen / VDE-Bestimmungen vorliegen.

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Aus meiner Sicht wäre eine technisch gute Lösung:

Einbau eines Schutztrenntransformators der Schutzklasse 2 (schutzisoliert). Die gesamte Einspeisung wird innerhalb der Baueinheit in der Schutzmaßnahme "doppelte oder verstärkte Isolierung" ausgeführt. Das bedeutet, dass in der Einspeisesteckvorrichtung an der Baueinheit
der Schutzleiteranschluss nicht mit leitfähigen Teilen der Baueinheit verbunden wird.
Im weiteren Weg zum Trenntransformators dürfen keine Steckvorrichtungen liegen, der Trafo ist fest anzuschließen, die Leitung als H07RN-F auszuführen und durch einen Schutzschlauch oder ähnlichen durchgängig mechanisch zu schützen. Der gesamte Weg von (einschließlich) der Einspeisesteckvorrichtung bis (einschließlich) des Schutztrenntransformators muss nach den Vorgaben für doppelte oder verstärkte Isolierung ausgeführt sein.
[Vgl.: DIN VDE 0100-410, Nrn. 412 ff.]

Am Ausgang werden Heizeinrichtung und Ladegerät fest angeschlossen. Es sollten keine (laienbedienbare) Steckdosen in diesem Stromkreis vorhanden sein. Der Ausgangsstromkreis kann entweder als "quasi TN"-Netz mit einem RCD oder "quasi IT"-Netz mit jeweils einem separaten RCD pro Verbraucher ausgeführt sein. Natürlich müssen die Abschaltbedingungen gerechnet und geprüft sein, bei den kurzen Leitungswegen sind hier aber keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die RCD stellen keine hohen Kosten da und sorgen für einen zusätzlichen Schutz, falls
die Abschaltung im Fehlerfall über den Überstromschutz aufgrund unvorhergeseheher Situationen
versagt. [vgl.: DIN VDE 0100-717, Nr. 717.312.2 sowie Nr. 717.313 c) oder d)]

Der Stromerzeuger ist dann eine zweite, nun elektrisch unabhängige Komponente innerhalb der
Baueinheit und kann so entsprechend den Bedürfnissen konfiguriert werden. Es findet keine
Rückwirkung des Schutzleiters der Einspeisung auf die Schutzmaßnahme des Stromerzeugers oder umgekehrt statt.

Gruß
Oliver