Das leidige Thema der laienbedienbaren Stromerzeuger.
Folge Spezialstromerzeuger.
Betriebsart 1:
Ein Kunde möchte einen Stromerzeuger gemäß DGUV 203-032 Typ B (Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern), soweit so gut.
Betriebsart 2:
Zweiter Wunsch, damit der Stromerzeuger schnellstmöglich einsatzbereit ist, sollen Starterbatterie und Vorwärmheizung bei Nichtbenutzung des Stromerzeugers aus einem TNS System, über einen Geräteanschlussstecker versorgt werden können.
Ladegerät und Vorwärmheizung haben elektrisch keine Verbindung zum Stromerzeuger (Generator).
Wie kann man das laientauglich bauen, ohne dass beide Betriebsarten vermischt werden. Also z.B. Stecker für Betriebsart 2 wird vor Wechsel in Betriebsart 1 nicht gezogen.
- Schutzleiter vom TNS System Fremdsystem am Typ B Stromerzeuger normativ unsauber aus meiner Sicht.
- Aufkleber am Gerät nicht ausreichend (Laienbedienbarkeit).
- Mit einem Isolationswächter wird das Einspeisesystem (N/PE) aus Betriebsart 2 überwacht. Während Betriebsart 2 habe ich einen dauerhaften Isolationsfehler, mit diesem kann ich den Leistungsschalter des Generators verriegeln (Betriebsart 1 nicht möglich).
- Wird während Betriebsart 1 der Einspeisestecker gesteckt, löst direkt der Leistungsschalter des Generators aus und Betriebsart 2 bekommt Vorrang
Habt Ihr Ideen für eine technisch saubere, idiotensichere Lösung?
Grüße
Josupei