Moin Funker,
die Prüfpflicht ist in Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 GG gefordert.
Hat mir letztens ein Jurist (Richter) so erläutert.
Gruß Olaf
Moin Funker,
Verantwortlich für die Festlegung der durchzuführenden Prüfungen für ein Gerät ist der Hersteller des RCD bzw. der des Gesamtgerätes.Beitrag von tm90 » Montag 5. Juni 2023, 06:06
Im Krankenhaus und in Pflegeheimen gibt es massig Haartrockner für Patienten.
Ich habe die gleiche Frage hier im Forum auch schon gestellt, wie man diese FI an SK2 Geräten prüft. Da wurde das aber als Ersatz für die fehlende Unterspannungsauslösung verwendet. Am Ende kommt es aber aufs gleiche raus.
Man muss den Stecker aufschrauben und direkt an der Anschlussklemme messen.
Funker hat geschrieben: ↑Mittwoch 7. Juni 2023, 22:07Moin Funker,Beitrag von tm90 » Montag 5. Juni 2023, 06:06
... Dieser hat in der Bedienungsanleitung festgelegt, daß die Prüftaste betätigt werden muß. Damit ist die Prüfung erledigt. ...
ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass der Hersteller eine lebenslange Garantie auf die Funktionsfähigkeit des RCD gibt. In meiner GeBe zu diesem Arbeitsmittel würde ich da nicht mitgehen.
Gruß Olaf