Um den Prüfaufwand bei einer Probebetriebsanlage (Prüfanlage mit Parametrierung durch SPSler und Funktionsprobe) nicht ausarten zu lassen,
soll diese anstatt der üblichen Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Abschaltung" mit "Schutz durch Schutztrennung" betrieben werden.
Das Problem:
Da man sich noch im Probebetrieb befindet, werden meiner Ansicht nach zwar keine entsprechenden Normen direkt gefordert - indirekt über die Betriebssicherheitsverordnung (Gefährdungsbeurteilung: Gefahr der Körperdurchströmung im Fehlerfall) schon.
Da an den Endstromkreisen sehr oft umbauarbeiten stattfinden sollen (unter Zeitdruck so wie beengten Verhältnissen) müsste nach meinem Verständnis jedes mal wenn der kleinste Antrieb angeschlossen wird:
- eine Messung der Durchgängigkeit des Schutzleiters
- eine nachfolgende Prüfung, ob die Abschaltzeiten eingehalten werden können (Prüfung der Kenn- bzw. Einstellwerte der Schutzeinrichtungen mit Berechnung bzw. Messung der Schleifenimpedanz)
erfolgen.
Aufgrund der abgeschätzen Anzahl sehr sehr viel Arbeit.
Meine vorhergenden Überlegungen als Alternative zu den Prüfungen waren:
- Absperrungen (da nur EFKs Zutritt haben) Nachteil: Es müssen Abläufe an der Maschine beobachtet werden können
- Isoliermatten. Nachteile: Umstand, erfordert "Arbeitsdisziplin"
Aus diesen Gründen heraus wäre mein Vorschlag, dass man den Schutz über die Schutztrennung (mehrere Verbraucher mit Schutzklasse I) umsetzt.
Nun habe ich diesen Fachbeitrag gefunden:
https://www.bender.de/fachwissen/applik ... omerzeuger
Darunter ist diese Lösungsmöglichkeit:
https://www.bender.de/fachwissen/applik ... bschaltung
D.h. man könnte die Anlage mit entsprechend dimensionierten Trenntransformator errichten und die Prüfungen würden sich darauf beschränken die Isolationsüberwachungseinrichtung in vom Prüfer nach der Errichtung bestimmten Prüfintervallen prüfen zu lassen.Schutztrennung mit Isolationsüberwachungseinrichtung (IMD) und automatischer Abschaltung
Die restlichen Abschaltzeiten HINTER der IMD wären für das Sicherheitsniveau nicht mehr ausschlaggebend, ist das korrekt?
Zitat aus dem obig genannten Artikel.Da in diesem Fall bereits bei einem ersten Isolationsfehler abgeschaltet wird, ist eine Begrenzung der Netzausdehnung und das schnelle Abschalten (Kurzschluss-/Überstromschutz muss bestehen bleiben) bei einem zweiten Fehler nicht erforderlich.
Zusätzlich muss - da ja eine anschließende Durchgängigkeitsprüfung entfällt - eine sorgfältige Sichtprüfung des Schutzleiteranschlusses der diversen Verbraucher an den Schutzpotentialausgleich erfolgen.
Nun ist der obige Artikel aber von 2007 (DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06), aktuell ist aber DIN VDE 0100-410:2018-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Schutz gegen elektrischen Schlag.
Diese liegt mir vor ich kann allerdings nicht nachvollziehen wie man im Kapitel 213 (Schutztrennung) und im entsprechenden Anhang auf diese Art der Ausführung kommen soll. Übersehe ich etwas?
Mit freundlichen Grüßen
Gelbschnabel