Umgebungstemperaur

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Elmar
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Registriert: Sonntag 2. Juli 2006, 13:18

Umgebungstemperaur

Beitrag von Elmar »

Hallo,

bin neu hier im Forum und hab direkt ein paar Fragen :

1. Ist es zulässig ca. 10 cm unter einem Heizkörper in einem Installationskanal (Verlegeart: B2) zwei Zuleitungen NYM-J 3x2,5 mm², welche einzeln abgesichert werden(also zwei getrennte Stromkreise), zu verlegen und welche Umgebungstemperatur nimmt man für diese Leitungen dann an ?

2.Ich habe bereits herausgefunden, dass zwei getrennte Stromkreise nicht in einem Installationsrohr gelegt werden dürfen, wenn es sich um z.B. H07V-U Leitung handelt. Dies wurde allerdings in einem unserer Schlafzimmer so ausgeführt(ca. 45 Jahre alt). Die eine Zuleitung wurde allerdings direkt, ohne sie aufzutrennen, durch eine Unterputzdose für eine Steckdose geführt und erst in einer Verteilerdose aufgetrennt. Der andere Stromkreis war nur für diese eine besagte Steckdose bestimmt, durch die der andere Stromkreis geführt wurde. Macht dies irgendeinen Untershcied oder ist dies dennoch nicht zulässig ?

Vielen Dank
Elmar
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Elmar,

zu 1) normale Umgebungstemperatur, ein Heizkörper ist nur im Ausnahmefall unten heißt, und die Wärme steigt auch dann nach oben.

zu 2) diese Art der Installation war vor 45 Jahren durchaus üblich und zulässig, solange nichts geändert wird besteht hier Bestandsschutz.
Elmar
Null-Leiter
Beiträge: 24
Registriert: Sonntag 2. Juli 2006, 13:18

Beitrag von Elmar »

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, diese hat mir sehr geholfen !

Aus Interesse : Hab ich das richtig verstanden, dass heute nicht mehr in einem Installationsrohr mehrere Stromkreise aus Einzeladern (z.B. H07V-U) verlegt werden dürfen, wenn dies allerdings mit z.B. NYM Leitung gemacht würde, dann schon ?

Mir ist auch noch eine zusätzliche Frage eingefallen : Es soll ein Wohnraum um eine Steckdosengruppe erweitert werden. Diese Steckdosengruppe liegt allerdings so weit vom Zählerplatz entfernt, dass um den maximalen Spannungsfall von dU = 3 % einzuhalten, eine Zuleitung mit A = 2,5 mm² verlegt werden muss. Diese Zuleitung wird an eine andere Steckdosengruppe angeschlossen, welche wesentlich näher an dem Zählerplatz liegt und somit eine 1,5 mm² Leitung ausreicht. Sieht dann folgendermaßen aus : Verteilerkasten --> 1,5 mm²-Zuleitung-->nahe Steckdosengruppe-->2,5 mm² - Leitung--> weit entfernte Steckdosengruppe. Ist dies (natürlich unter Betrachtung des gesamten Spannungsfalls und der zulässigen Absicherung) zulässig oder muss der gesamte Stromkreis eine 2,5 mm² Zuleitung erhalten ?

Vielen Dank
Elmar
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

moin,

> Aus Interesse : Hab ich das richtig verstanden, dass heute nicht mehr in
> einem Installationsrohr mehrere Stromkreise aus Einzeladern (z.B. H07V-U)
> verlegt werden dürfen,

Ja. Zulässig wäre nur das gemeinsame Nutzen von Zugdosen, wo die Adern ungeschnitten hindurchgeführt werden. Werden Klemmstellen benötigt, sind einzelne Dosen oder Trennwände zu verwenden.

> wenn dies allerdings mit z.B. NYM Leitung gemacht würde, dann schon ?

Du meinst mehrere NYM in einem Rohr/Kanal? Das geht, da besteht ja keine Gefahr, Leiter vom einen Stromkreis mit denen vom anderen zu vertauschen.
Zum verklemmen dann wieder einzelne Dosen oder Trennwände oder fest montierte und beschriftete Reihenklemmen.
Oder meintest du mehrere Stromkreise in einem NYM? Ist zumindest grenzwertig. Setzt AFAIK einen gemeinsamen Schalter zum sicheren Freischalten der Leitung vorraus.


> Sieht dann folgendermaßen aus : Verteilerkasten --> 1,5
> mm²-Zuleitung-->nahe Steckdosengruppe-->2,5 mm² - Leitung--> weit
> entfernte Steckdosengruppe. Ist dies (natürlich unter Betrachtung des
> gesamten Spannungsfalls und der zulässigen Absicherung) zulässig oder
> muss der gesamte Stromkreis eine 2,5 mm² Zuleitung erhalten ?

Etwas eigenwillig aber im Grunde ok. Wenn man's perfektionieren möchte, einen kleinen Hinweis im Verteiler anbringen, falls ein Trottel nur das Leitungsende begutachtet und dann meint, man könnte höher absichern, weil ja 2,5² liegt. Aber mehr als 16A dürfen Schukos ja ohnehin nicht abbekommen und beim Einbau des größeren Automaten sollte man sich dann doch über das unerwartete 1,5er wundern. Also nur eine sehr theoretische Fehlerquelle.

Geht's darum, ein paar Cent zu sparen oder liegt der 1,5er Abschnitt schon in der Wand?
Elmar
Null-Leiter
Beiträge: 24
Registriert: Sonntag 2. Juli 2006, 13:18

Beitrag von Elmar »

Hallo,
danke für die schnelle Antwort !
Teletrabi hat geschrieben:
[...]
Du meinst mehrere NYM in einem Rohr/Kanal? Das geht, da besteht ja keine Gefahr, Leiter vom einen Stromkreis mit denen vom anderen zu vertauschen.
Zum verklemmen dann wieder einzelne Dosen oder Trennwände oder fest montierte und beschriftete Reihenklemmen.
Oder meintest du mehrere Stromkreise in einem NYM? Ist zumindest grenzwertig. Setzt AFAIK einen gemeinsamen Schalter zum sicheren Freischalten der Leitung vorraus.
[...]
Etwas unklar von mir ausgedrückt aber ich meinte mehrere NYM Leitungen in einem Installationsrohr, welche jeweils einzeln abgesichert werden.
Die Lösung das ganze als Drehstromanschluss auszuführen, aus dem man nachher wieder seine Wechselspannungsanschlüsse konstruiert, war hier nicht gemeint. Hiervon möchte ich doch Abstand nehmen, weil zumindest eine der Steckdosengruppe für EDV herhalten soll. (Stichwort: Oberwellen und überlasteter Neutralleiter)
Teletrabi hat geschrieben: [...]
Geht's darum, ein paar Cent zu sparen oder liegt der 1,5er Abschnitt schon in der Wand?
Teilweise ja, zumindest die Zuleitung zur ersten Steckdosengruppe lässt sich nicht mehr austauschen, ohne die Wand wieder aufzustemmen.
Notfalls würde sich allerdings die Leitung in den Verteilkasten noch gegen Einzeladern mit 2,5 mm² austauschen lasen, aber das halte ich dann doch für zu irreführend, selbst wenn Steckdosen nur mit 16 A abgesichert werden dürfen.

Gruß
Elmar
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