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Feuerpolizeiliche Überprüfung - Blitzschutzprotokoll

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 11:47
von 3GMario
Hi Leute,

Wir hatten gestern eine feuerpolizeiliche Überprüfung. Da wurde eine Überprüfung der Blitzschutzanlage verlangt, welche wir aber nicht haben.

Was beinhaltet eine Überprüfung der Blitzschutzanlage eines Gebäudes?

Das gehört ja sicher mal dazu. Was aber noch.

* spezifischer Bodenwiderstand messen
* Einzelerdungswiderstand messen
* Gesamtausbreitungswiderstand messen
* Beurteilung Verbindungen (Korrosion, 2 Metall Verbinder)
* Beurteilung Schutzbereiche
* Beurteilung Fangeinrichtung

Gibt es hierzu kein Standardprotokoll im Internet?

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.

Lg, Mario

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 12:27
von Oberwelle
Moin..

meines Wissens nach durfen Blitzschutzanlagen nur von entsprechenden Firmen / Personen überprüft werden.
Die haben dann auch ein Protokoll ...

;)

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2006, 16:06
von Elekjet
Hallo 3GMario,

wie Oberwelle schon sagte, Blitzschutzanlagen dürfen nur von dafür zugelassenen und zertifizierten Unternehmen überprüft und instandgesetzt werdeen. Darüber hinaus müssen sie von eben diesen Firmen auch jährlich überprüft werden. Ansonsten zahlt die Versicherung bei einem Blitzeinschlag im dümmsten Fall gar nichts.

MMmmh

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 08:01
von 3GMario
[quote="Oberwelle"]Moin..

meines Wissens nach durfen Blitzschutzanlagen nur von entsprechenden Firmen / Personen überprüft werden.
Die haben dann auch ein Protokoll ...

]


Naja meines wissens braucht man doch hierzu nur eine Elektrokonzession, oder?
Diese ist ja in den meisten großen Firmen (so auch in meiner) vorhanden.So kann doch die Messung von einem Elektrikermeister durchgeführt werden, oder?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 21:02
von Oberwelle
Moin..

es ist glaube ich in der VDE0185 ( ? ) beschrieben, daß die "normale" Ausbildung nicht reicht.

Ich meine das dort sinngemäß steht, daß man nur Blitzschutzanlagen prüfen darf, wenn man auch regelmäßg Anlagen baut...

:)

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 21:41
von Balu
3GMario hat geschrieben:Naja meines wissens braucht man doch hierzu nur eine Elektrokonzession, oder?
Diese ist ja in den meisten großen Firmen (so auch in meiner) vorhanden.So kann doch die Messung von einem Elektrikermeister durchgeführt werden, oder?
Hallo zusammen,
zuerst klären ob Sachkundigen-Prüfung oder Sachverständigen-Prüfung.

Sachkundiger ist die Blitzschutzfachkraft. Das bedarf keine Zulassung oder ähnliches. Die Blitzschutzfachkraft sollte aber mit dem Thema schon vertraut sein: Meine Empfehlung, eine Weiterbildung zur Blitzschutzfachkraft besuchen und dann prüfen gehen. Ansonsten lieber Finger weg!!! Im Schadensfall muss man nämlich dem Richter erklären, warum man sich zur Blitzschutzfachkraft berufen fühlt!

Verfasst: Samstag 1. Juli 2006, 12:35
von Elekjet
Hallo 3GMario,

eine entscheidendende Frage hierbei ist welchen Prüfer bzw. welche Prüfung der Versicherer, bzw. der VDS anerkennt. Den Versicherer fragen ist immer der beste Weg um Rechtssicherheit zu erlangen.

Verfasst: Samstag 1. Juli 2006, 22:07
von Balu
elekjet hat geschrieben:Hallo 3GMario,

eine entscheidendende Frage hierbei ist welchen Prüfer bzw. welche Prüfung der Versicherer, bzw. der VDS anerkennt. Den Versicherer fragen ist immer der beste Weg um Rechtssicherheit zu erlangen.

Hallo elekjet,

eine "feuerpolizeiliche Überprüfung" (wahrscheinlich Brandschau o. ä.) war Auslöser nach Überprüfung der Blitzschutzanlage. Die Überprüfung wurde also durch eine Behörde durchgeführt. Die Behörde muss den Prüfer bzw. die Prüfung akzeptieren. Die Versicherung oder der VDS dürfen hier nicht gefragt sein. Manche Bundesländer schreiben für Sonderbauten die Prüfung der Blitzschutzanlage durch Sachverständige oder Sachkundige vor. Die Sachverständigen müssen in dem Bundesland zugelassen sein und der Sachkundige ist wie schon gestern beschrieben nicht eindeutig definiert. Man kann natürlich beim VDS oder einer anderen Organisation Lehrgänge besuchen und einen Sachkundenachweis erwerben, aber im vorliegenden Fall muss die Behörde (Feuerwehr oder vorbeugender Brandschutz) den Prüfer akzeptieren.

Gruß

Balu

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 21:53
von Elekjet
Hallo Balu,

grundsätzlich gibt es zwei Interessengruppen die Blitzschutzanlagen in gewerblichen Anlagen interessieren, Personenschutz - Brandschutzverantwortliche - in BW Bezirksbrandmeister, Sachschutz - Versicherer. Der Versicherer hat keine rechtliche Weisungsbefugnis, weder kann er das vorhandensein einer Blitzschutzanlage, noch die Prüfung verlangen, er erhöht einfach die Versicherungsprämie um 200%! Die Brandmeister meine subjektive Erfahrung, halten sich hier sehr zurück "Wenn die Versicherung einverstanden ist kann ich damit leben". Mehrfach gehörter O Ton eines Bezirksbrandmeisters. Deshalb meine Empfehlung mit dem Versicherer, bzw. deren Prüfstelle VDS zu reden. Womit ich nicht sagen wollte, dass man den Brandschutzverantwortlichen ignorieren kann. Ich habe auch gesagt, dass Blitzschutzanlagen nicht nur ordnungsgemäss installiert werden müssen, sondern auch regelmässig geprüft werden müssen.