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Meisterzwang

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2006, 14:53
von Strippi
Hallo,
wenn ich mich Deutschland selbständig machen will brauch ich ja den Meisterbrief.Aber wie ist es denn in de Niederlanden,England usw haben die auch sowas wie den Meisterzwang oder kann ich mich da als Geselle einfach so selbstänig machen und können mir die Evu`s in Deutschland als Ausländischerbetrieb die Abnahme verweigern.
Wer weiß mehr darüber.

cu Stefan

Verfasst: Freitag 30. Juni 2006, 15:59
von superede
Du brauchst eine Konzession bei einem EVU in Deutschland.
Wenn du im Gebiet eines anderen EVU´s arbeitest, musst du eine Gastkonzession beantragen. Ich denke als ausländische Firma wird sich das genauso verhalten.
Es gibt auch eine Gesellenreglung mit der man sich ohne Meisterbrief selbstständig machen kann. Ich glaub 6 Jahre muss man in einer Führungsposition gearbeitet haben.
Würd dir aber zum Meisterkurs raten, weil einem Gesellen doch einige Kenntnisse zur Führung einer Firma fehlen z.B. das Buchhaltung, Vertragswesen nach VOB, ...

MfG Dirk

Verfasst: Samstag 1. Juli 2006, 19:10
von RolSim
superede hat geschrieben: Würd dir aber zum Meisterkurs raten, weil einem Gesellen doch einige Kenntnisse zur Führung einer Firma fehlen z.B. das Buchhaltung, Vertragswesen nach VOB, ...
Diese Kenntnisse fehlen auch vielen Meistern heute noch :confused:
Und wer wegen Buchaltung etc. den Meisterkurs machen will/soll hat
jetzt schon verloren.

Da gibt es weitaus bessere Möglichkeiten sich die entsprechenden
Kenntnisse anzueignen.

Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 22:24
von OlafOver
Wer weiss ehrlich schon wie man eine Firma führt ?
Ich glaube mal keiner...

Sie setzt sich immer aus dem Personal zusammen, und dem Motor der sich daraus ergibt.


Meisterkurs - auf jeden Fall - weil danach kannst du gut schlafen, und musst keine Angst haben ob die Hütte abbrennt die du baust.

Verfasst: Montag 3. Juli 2006, 11:15
von Zitteraal
OlafOver hat geschrieben:Meisterkurs - auf jeden Fall - weil danach kannst du gut schlafen, und musst keine Angst haben ob die Hütte abbrennt die du baust.
Wer die Meisterprüfung abgelegt hat baut also keinen Mist mehr?

Gewagte Hypothese!:)

Verfasst: Montag 3. Juli 2006, 15:02
von Elekjet
Hallo Zitteraal,

in jedem Fall sind die fachlichen Kenntnisse intensiver vermittelt und Vorschriften betrifft überhaupt erst mal offiziell vermittelt worden. Was der Einzelne daraus macht steht auf einem andern Blatt. Es gibt in jede Berufsgruppe Kompetenz und Diletanten.

Verfasst: Dienstag 4. Juli 2006, 11:39
von HPG
Da ich hinter den sieben Bergen lebe ist's bei uns ein bisschen anders. Um die Installationsbewilligung zu bekommen brauchts eine Fachkundigkeit, die kann auf mehrere Arten erlangt werden.

Fachkundig ist wer
1. die Meisterprüfung bestanden hat.

2. eine Berufslehre als Elektromonteur oder -zeichner und ein Studium der
Energie-Elektrotechnik an einer Fachhochschule (FH) abgeschlossen hat
oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt (Höhere
Technische Lehranstalt [HTL]) besitzt und eine Praxisprüfung bestanden
hat.

3.eine Berufslehre als Elektromonteur oder -zeichner und ein Studium der
Energie-Elektrotechnik an einer Technikerschule TS abgeschlossen hat oder
einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich über drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist und eine Praxisprüfung bestanden hat.

4. eine Berufslehre in einem dem Elektromonteur oder -zeichner nahe verwandten
Beruf oder die Matura und ein Studium der Energie-Elektrotechnik
an einer eidgenössischen technischen Hochschule, einer Fachhochschule
oder einer Technikerschule abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anderen Lehranstalt besitzt und sich zusätzlich über fünf
Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist
und eine Praxisprüfung bestanden hat.

5. das Diplom der höheren Fachprüfung eines dem diplomierten Elektro-Installateur nahe verwandten Berufes besitzt und sich zusätzlich über fünf Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist
und eine Praxisprüfung bestanden hat; oder

6. eine mit der höheren Fachprüfung als Elektro-Installateur vergleichbare
Prüfung in einem Land abgelegt hat, welches Mitglied der CENELEC ist
und Gegenrecht hält, sowie eine dreijährige Praxis im Installieren in der
Schweiz unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweist. Das Inspektorat
entscheidet in Zweifelsfällen nach Anhören des Bundesamtes für Berufsbildung
und Technologie (BBT); es kann eine Prüfung anordnen.

Für euch ist der Punkt 6 interessant, denke ich.

Aber es gibt noch eine weitere Auflage die ich für Wichtig finde:

Betriebe müssen pro zwanzig in der Installation beschäftigte Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure, Elektromonteure, Montage-Elektriker, Lehrlinge oder Hilfskräfte mindestens eine fachkundige Person vollzeitlich beschäftigen, welche die technische Aufsicht ausübt.

Das Heisst also, ein Betrieb mit 60 Mitarbeiter braucht 3 Fachkundige!

Ist's bei euch total anders? oder ähnlich?

Gruss HPG