Umzugstermin des Forums - der Vorstand informiert
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Umzugstermin des Forums - der Vorstand informiert
Moin zusammen,
der Umzug findet im Zeitraum 11.-15.09.2017 statt. Ab dem 11.09.2017 steht das Forum bis zum Abschluss der Arbeiten nicht zur Verfügung.
Die Nutzerkonten und Beiträge können wir doch übernehmen.
Für das neue Forum ist eine Akzeptirrung der neuen AGB erforderlich. Hierdurch wird es erforderlich, dass Ihr Euch mit "Passwort vergessen" anmelden müsst. Ihr bekommt dann eine Info per E-Mail. Daher ist es wichtig, die E-Mail-Adresse, die hier hinterlegt wurde, auf Aktualität zu prüfen.
Anfang Dezember räumen wir dann hier auf. Jedes Nutzerkonto, dass nicht neu bestätigt wurde, wird dann gelöscht.
Gruß Olaf
Vorsitzender
der Umzug findet im Zeitraum 11.-15.09.2017 statt. Ab dem 11.09.2017 steht das Forum bis zum Abschluss der Arbeiten nicht zur Verfügung.
Die Nutzerkonten und Beiträge können wir doch übernehmen.
Für das neue Forum ist eine Akzeptirrung der neuen AGB erforderlich. Hierdurch wird es erforderlich, dass Ihr Euch mit "Passwort vergessen" anmelden müsst. Ihr bekommt dann eine Info per E-Mail. Daher ist es wichtig, die E-Mail-Adresse, die hier hinterlegt wurde, auf Aktualität zu prüfen.
Anfang Dezember räumen wir dann hier auf. Jedes Nutzerkonto, dass nicht neu bestätigt wurde, wird dann gelöscht.
Gruß Olaf
Vorsitzender
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moin Lötauge,
wir sind mit den neuen AGBs nocht nicht ganz fertig.
Gruß Olaf
wir sind mit den neuen AGBs nocht nicht ganz fertig.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- langer
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- AWS
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Moin AWS,
soweit war ich vorhin noch nicht. Mittlerweile ist die Info-E-Mail aber raus.
Gruß Olaf
soweit war ich vorhin noch nicht. Mittlerweile ist die Info-E-Mail aber raus.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo Olaf, hallo Vorstand!
Ich würde mir, wie sicherlich einige andere hier auch, wünschen, das die neuen AGB mit Darstellung der Änderungen, für das neue Forum, frühzeitig und vorab im Vereinsteil des Forum veröffentlicht wird.
Nur mit einer guten Informationspolitik lassen sich vorab bereits mögliche Konflikte vermeiden.
Ich würde mir, wie sicherlich einige andere hier auch, wünschen, das die neuen AGB mit Darstellung der Änderungen, für das neue Forum, frühzeitig und vorab im Vereinsteil des Forum veröffentlicht wird.
Nur mit einer guten Informationspolitik lassen sich vorab bereits mögliche Konflikte vermeiden.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo Vorstand!
Wie sieht es denn eigentlich mit den PNs im alten Forum aus? Werden die mit übernommen? Oder kann man nach dem Umzug noch auf die PNs im alten Forum zugreifen (nur Lesen)? Oder müssen wir die PNs vorher sichern?
Wie sieht es denn eigentlich mit den PNs im alten Forum aus? Werden die mit übernommen? Oder kann man nach dem Umzug noch auf die PNs im alten Forum zugreifen (nur Lesen)? Oder müssen wir die PNs vorher sichern?
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin zusammen,
für alle, die es wohl überlesen haben:
für alle, die es wohl überlesen haben:
Gruß OlafOlaf S-H hat geschrieben:... wir sind mit den neuen AGBs nocht nicht ganz fertig. ...
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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