Ladesteckdose am Mietshaus
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Fertige Wallboxen haben meist eine eingebaute DC Überwachung so daß der externe RCD nur vom Typ "A" sein muß. Das macht die Installation deshalb viel einfacher.....
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Da es sich hier ja nur um CEE-Steckdosen handelt sollte der DC-Fehlerstromschutz durch das Ladekabel des EV sichergestellt werden.
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Ich wollte Elt-Onkel eigentlich dezent darauf hinweisen daß fertige Lösungen manchmal einfacher sind (keine neuen RCD's etc.)
Im Ladekabel ist keinerlei Fehlerüberwachung drin. Nur beim Ladeziegel für die Schukosteckdose ist der enthalten. Ein Ladekabel Typ 2 hat lediglich eine Kennung (per eingebautem Widerstand) für die Strombelastbarkeit. Sonst würde ein 11kW Kabel an einer 22 oder gar 44kW Dose ja verheizt werden können
Im Ladekabel ist keinerlei Fehlerüberwachung drin. Nur beim Ladeziegel für die Schukosteckdose ist der enthalten. Ein Ladekabel Typ 2 hat lediglich eine Kennung (per eingebautem Widerstand) für die Strombelastbarkeit. Sonst würde ein 11kW Kabel an einer 22 oder gar 44kW Dose ja verheizt werden können
- Elt-Onkel
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Hallo,
nun mal direkt gefragt:
Die Go-Boxen von LIDL mögen dies oder das verbaut haben.
ABER reicht ein RCD-A 300 mA als "Vorsicherung" hin ?
Ist für die nicht zwingend ein RCD-B erforderlich ?
Es geht um Ladesteckdosen in 11 kW und 22 kW.
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nun mal direkt gefragt:
Die Go-Boxen von LIDL mögen dies oder das verbaut haben.
ABER reicht ein RCD-A 300 mA als "Vorsicherung" hin ?
Ist für die nicht zwingend ein RCD-B erforderlich ?
Es geht um Ladesteckdosen in 11 kW und 22 kW.
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Moin zusammen,
dies gilt aber nur, wenn der Fehlerstrom in Summe die 6 mA DC nicht übersteigt. Wenn z. B. 2 Wallboxen mit 6 mA DC-Abschaltung verbaut sind, macht dies in Summe immer noch mögliche 12 mA - dann ist der RCD Typ A in der Sättigung.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Hallo Olaf,Olaf S-H hat geschrieben: ↑Sonntag 3. September 2023, 17:25Moin zusammen,
dies gilt aber nur, wenn der Fehlerstrom in Summe die 6 mA DC nicht übersteigt. Wenn z. B. 2 Wallboxen mit 6 mA DC-Abschaltung verbaut sind, macht dies in Summe immer noch mögliche 12 mA - dann ist der RCD Typ A in der Sättigung.
Gruß Olaf
was sagt die Norm? Muss man die möglichen Fehlerströme tatsächlich in Summe betrachten? Sind das dauerhaft gegen Erde abgeleitete Filterströme oder treten diese tatsächlich nur bei einem Isolationsfehler auf?
Gruß
Josupei
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Die Norm sagt dass für jede einzelne Typ 2 Steckdose eine eigene Absicherung und RCD vorzusehen ist. Daher kommt die Summierung praktisch nicht vor.
- Elt-Onkel
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Hallo,
eine Summierung ensteht dann, wenn am Anfang ein 300mA RCD zum Brandschutz sitzt,
und nachgelagert z.B. parallel drei RCD's 30mA für je eine Ladesteckdose sitzen.
Und ja, auch die Einzelabsicherung ist gewährleistet.
Einspeisung 63 A, dann 3 Stück LS 4 polig. 32 A parallel.
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eine Summierung ensteht dann, wenn am Anfang ein 300mA RCD zum Brandschutz sitzt,
und nachgelagert z.B. parallel drei RCD's 30mA für je eine Ladesteckdose sitzen.
Und ja, auch die Einzelabsicherung ist gewährleistet.
Einspeisung 63 A, dann 3 Stück LS 4 polig. 32 A parallel.
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Dann müsste man aber nur diesen einen RCD gegen einen „B“ in selektiver Ausführung tauschen.
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Re: Ladesteckdose am Mietshaus
Moin Josupei,
die Erläuterung zu Bild A.2 der VDE 0100-530:2018-06 ist hierzu recht eindeutig. Dort wird Bezug auf Stromkreise mit Geräten genommen - also Plural. Wenn hier mehr als 6 mA auftreten, ist der Typ A raus.
Einen weiteren Bezugspunkt findest Du in der Anmerkung 1 im Abschnitt 531.3.3. Hier wird sich nicht auf die Anzahl der RCDs bezogen sondern auch nur auf die 6 mA DC.
Insofern wäre meine Betrachtung hierzu, dass die Summe der möglichen Gleichfehlerströme zu betrachten ist. Einen Gleichzeitigkeitsfaktor würde ich hier nicht ansetzen wollen.
Wahrscheinlich verhält es sich hier wie mit dem Erder im TT-System. Die VDE 0100-530:2018-06 bezieht sich im Abschnitt 531.3.5.3.2. Hier schreibt die Norm vom Bemessungsdifferenzstrom eines RCDs und blickt dann auf den Widerstand des Anlagenerders. Wenn ich einen Haupt-RCD habe, dann passt es. Habe ich jedoch mehrere parallel geschaltete RCDs, dann muss ich die Bemessungsdifferenzström addieren und bekomme plötzlich kleinere Werte für den Erder. Auf den Typ B wird hier nicht eingegangen - muss ja auch nicht, da der Gleichfehlerstrom-Erder einen größeren Wert haben darf als der Wechselfehlerstrom-Erder.
Ob die Fehlerströme dauerhaft oder nur temporär sind, wird auch von der Qualität des eingesetzten Materials abhängig sein - siehe auch 10 mA-Themaik beim FU.
Gruß Olaf
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