Verantwortliche Elektrofachkraft

Alles rund um die Arbeitssicherheit.
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miwi17null6
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von miwi17null6 »

Hallo Olaf,

ich musste mich auch mit diesen Thema auseinander setzen. Letztendlich habe ich bei der BG angerufen und nachgefragt. Ich bekam als Antwort von der Fachkraft, welche sich mit der Elektrosicherheit beschäftigt, dass wenn es nur um das reine Prüfen geht, keine Verantwortlichkeit gebraucht wird. Du wirst halt von deinen Vorgesetzten zur EFK ernannt (mndl.) und als befähigte Person (auch mndl.) und kannst prüfen.

Meiner Meinung nach braucht es auch immer, wenn es um elektrotechnische Arbeiten geht eine EFK, die Verantwortung trägt, oder mit dieser Verantwortung betraut wird. Das große Problem ist, an dessen sich auch Arbeitgeber gerne hochziehen, dass in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, TRBS und so, keine Verantwortlichkeit gefordert ist. Zumindest habe ich diese Passage noch nicht gefunden. Schaut man in die DIN VDE, sieht es schon anders aus. Aber unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben da, sag ich ganz ehrlich, einfach keine Ahnung (für vieles nicht richt1 ).
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Elt-Onkel
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

und rein juristisch ist noch komplizierter.

Eine mündliche Bestellung ist immer bis zum ersten Schadenfall verbindlich.
Danach erinnert sich plötzlich niemand mehr an das Gespräch.
Soll heissen: Bitte alles schriftlich bestätigen lassen und gut wegheften.
Blöd ist es im Schadenfall allein dazustehen, wenn denn eigendlich eine Versicherung hätte abgeschlossen werden sollen.
Noch blöder ist es, wenn es zu Personenschäden kommt.
Dann stellt der Staatsanwalt peinliche Fragen.
Wehe dem, der seine Tätigkeit für die er bestellt worden ist, nicht schriftlich belegen kann.
Merke: Es gibt zwei Gründe auf die verlorene Prozesse zurückgeführt werden können:
- Jemand hat eine Frist versäumt
- Jemand kann etwas nicht beweisen


...
Olaf S-H
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Olaf S-H »

Moin miwi17null6,

bei der BG ist es sehr stark davon abhängig, mit wem man spricht. Gab es die Antwort rechtsverbindlich? An das Telefonat kann sich oftmals niemand mehr erinnern. Verfasse davon ein Protokoll und bitte um Gegenzeichnung - das ist immer ein besonderer Spaß, und Arbeit soll bekanntlich Spaß machen. Bei der Verschriftlichung wird dann an jedem Wort gefeilt und es erfolgt oft eine Kehrtwende um 180 °.

Die VEFK ist in der HwO der Betriebsleiter und im Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber bzw. die Person, der die Pflichten übertragen wurden. Bei der BG wird aus dem Arbeitgeber der Unternehmer und im Baurecht heißt die Person dann plötzlich Bauherr.

Insofern ist die Aussage, dass keine Verantwortlichkeit benötigt wird völlig inkorrekt (eigentlich wollte ich hier einen anderen Begriff einsetzen). Im Ereignisfall wird sich jemand finden, der "verantwortlich" ist.

In der DGUV Information 203-002 steht einiges an Verantwortung drin.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Michele1
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Re: Verantwortliche Elektrofachkraft

Beitrag von Michele1 »

Hallo Leute,

Danke für die vielen Infos.

Gibt es hier eigentlich keinen Danke Button bei jeder Antwort, wie sonst in Foren?
Dann mach ich es halt so.
Also ich denk ein Meister bzw. VEFK wäre kein Fehler....

dank1
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