Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
Gelbschnalbel hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 13:34
... Nach Auskunft eines Kollegen interessieren sich unsere Kunden erst mal nur für die "Errichterbestätigung nach DGUV V3" ...
Moin Gelbschnabel,
damit (DGUV Grundsatz 303-003) wird bestätigt, dass die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 eingehalten werden. Die Bescheinigung dient ausschließlich dazu, dass der Betreiber das "Teil" vor der Erstinbetriebnahme nicht erneut prüfen muss. Mehr nicht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 19:08
[...]
Moin Gelbschnabel,
damit (DGUV Grundsatz 303-003) wird bestätigt, dass die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 eingehalten werden. Die Bescheinigung dient ausschließlich dazu, dass der Betreiber das "Teil" vor der Erstinbetriebnahme nicht erneut prüfen muss. Mehr nicht.
Gruß Olaf
So verstehe ich das auch. Da geht es ja nur um die Prüfung, nicht um (vorherige) Risikobeurteilungen.
Die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft hat sich auf mein Einwand hin, dass wir wenn wir etwas als zusätzlichen Schutz einbauen auch zu prüfen haben, sich überlegt den RCD wahrscheinlich rauszuschmeissen. Ich habe dann nochmals auf die entsprechende und fehlende Risikobeurteilung für die Servicesteckdose hingewiesen - diese wird noch erarbeitet werden.
Edit: Achja und die neue VDE 0100-410 ist bestellt. Nochmals Danke für den Hinweis!
Die fünf Sicherheitsregeln: 0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Gelbschnalbel hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Februar 2019, 23:36Die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft hat sich auf mein Einwand hin, dass wir wenn wir etwas als zusätzlichen Schutz einbauen auch zu prüfen haben, sich überlegt den RCD wahrscheinlich rauszuschmeissen.
In solchen Fällen möchte man in die Tischkante beißen!
Frag ihn doch mal, ob er nicht auch die Bremsen aus seinem Auto ausbauen möchte. Die zu Prüfen kostet beim TÜV nämlich viel mehr Zeit als im Falle des RCD...
Probator hat geschrieben: ↑Freitag 15. Februar 2019, 20:36
...
Frag ihn doch mal, ob er nicht auch die Bremsen aus seinem Auto ausbauen möchte. Die zu Prüfen kostet beim TÜV nämlich viel mehr Zeit als im Falle des RCD...
Moin Probator,
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Na dann lass die VEFK doch die RCDs ausbauen - in der (hoffentlich) demnächst erscheinenden überarbeiteten Version der EN60204-1 wird er an einem RCD nicht mehr vorbei kommen....
Er kommt an einer Messung eigentlich nicht vorbei. Zumindest langfristig.
Probator hat geschrieben: ↑Freitag 15. Februar 2019, 20:36
Gelbschnalbel hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Februar 2019, 23:36Die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft hat sich auf mein Einwand hin, dass wir wenn wir etwas als zusätzlichen Schutz einbauen auch zu prüfen haben, sich überlegt den RCD wahrscheinlich rauszuschmeissen.
In solchen Fällen möchte man in die Tischkante beißen!
Frag ihn doch mal, ob er nicht auch die Bremsen aus seinem Auto ausbauen möchte. Die zu Prüfen kostet beim TÜV nämlich viel mehr Zeit als im Falle des RCD...
Hallo Probator,
das Bedürfnis in die Tischkante zu beißen kann eingestellt werden:
Nach weiterer Diskussion (inklusive Hinweis auf Verantwortlichkeiten & Gefährdungsbeurteilung!) wurde nun doch entschieden die Messung an jeder Steckdose durchzuführen - Messgerät ist bestellt!
Die fünf Sicherheitsregeln: 0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
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0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Probator hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. Februar 2019, 21:22
nach weiterer Diskussion wurde nun doch entschieden die Messung an jeder Steckdose durchzuführen -
Vorsichtshalber ein Hinweis, falls es mehrere Steckdosen an einem RCD gibt:
Ihr wisst, dass die RCD-Messung (Zeit/Strom) nur einmal pro RCD durchgeführt werden muss?
Der Satz oben mit "jeder Steckdose" ist tatsächlich missverständlich. Gemeint war "Steckdosenkreis"/jeder RCD.
Meine Empfehlung in der Durchführungsanweisung ist die, dass der RCD mindestens einmal an einer daran versorgten Steckdose getestet werden muss - am besten die mit der größten Leitungslänge zwischen den beiden.
Nur bei Zweifeln z.B. wegen fehlender Übersicht (z. B. bei Erweiterung von Altanlagen) kann auch mehr als eine Messstelle mit Messung vonnöten sein. Das liegt dann aber im ermessen des ausführenden Prüfers.
Die fünf Sicherheitsregeln: 0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
In der EN60204-1:2019-06 steht mittlerweile unter 15.1 unmissverständlich:
Stromkreise, die Steckdosen mit einem Nennstrom nicht größer als 20 A versorgen, müssen mit einer
Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA zusätzlich geschützt
sein.
Gruß
Josupei
Upps da habe ich ja was ganz altes ausgegraben....
Josupei hat geschrieben: ↑Freitag 19. April 2024, 09:23
Upps da habe ich ja was ganz altes ausgegraben....
Ja, gibt den Goldenen Spaten am Band als Auszeichnung
In der Tat, zum Erstellzeitpunkt des Threads konnte man sich noch "rausreden" das eine in einem Maschinenschaltschrank verbaute Steckdose keinen RCD beötigt. Inzwischen ist das gottseidank nicht mehr so, jetzt ist ein RCD für alle Steckdosen gefordert was ja i.d.R: auch Sinn macht.