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Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2023, 07:47
von Beavis78
Guten Morgen,

Betrifft das Thema Wiederanlaufschutz auch akkubetriebene Geräte? Die meisten haben bei uns umgestellt und die Abteilung welche das nicht tut und gleichzeitig sich mit dem Wiederanlaufschutz/PRCD-S sehr schwer tut, hat jetzt genau diese Frage gestellt. Und nun grübel ich über eine saubere Begründung.

Gruß

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2023, 08:07
von Elo-Ocho
Moinsen,

ich bin im dem Feld nicht unterwegs, daher seid mit nicht böse, wenn ich Unsinn schreibe...

Ist das Problem mit dem Wiederanlauf nicht der, dass wenn das Gerät unerwartet ausgeht, z.B. Leitungsschutzschalter ausgelöst, Stecker von jemand anders gezogen, dieses beiseite gelegt wird und unerwartet anspringt, wenn der LS hochgedrückt oder der Stecker wieder eingesteckt wird?

Odas wenn das Gerät durch Stecker ziehen ausgeschaltet wird, und der nächste legt es auf die Werkbank und steckt sich den Stecker wieder ein?

Die Gefahren gibt es bei einer Akkumaschine doch gar nicht, oder?

Hat denn eine z.B. Akku-Flex einen rastenden Schalter, womit das Gerät nach dem Akkutausch direkt wieder anläuft?

Gruß,

Ocho

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2023, 07:59
von Heinrich
Beavis78 hat geschrieben: Mittwoch 21. Juni 2023, 07:47 Guten Morgen,

Betrifft das Thema Wiederanlaufschutz auch akkubetriebene Geräte? Die meisten haben bei uns umgestellt und die Abteilung welche das nicht tut und gleichzeitig sich mit dem Wiederanlaufschutz/PRCD-S sehr schwer tut, hat jetzt genau diese Frage gestellt. Und nun grübel ich über eine saubere Begründung.
Mit der sauberen Begründung kann ich wenig helfen. Aber wenn in der Abteilung habwegs aktuelle akkubetriebene Profigeräte benutzt werden würde ich mir da wenig gedanken machen.
Beim akkubetriebenen kleinen Bohrhammer von Bosch(blau) gibt es z.B. keinen Wiederanlaufschutz. Beim 125mm Winkelschleifer aus der selben Serie sehr wohl.

hth

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2023, 09:39
von tm90
Auf Seite 17 wird auf die Frage des Wiederanlaufschutzes vom Länderausschuss für Arbeitssicherheit geantwortet:

https://lasi-info.com/publikationen/las ... b0f59db6cf

§ 8 Abs. „Elektrische Arbeitsmittel ohne eigene Schutz-
vorkehrung gegen Wiederanlauf nach Spannungsunter-
brechung “

Frage:
Dürfen elektrische Arbeitsmittel, die über keine eigene Schutzvorkehrung gegen Wiederanlauf nach
Spannungsunterbrechung verfügen, verwendet werden?

Antwort:
Ja, der Schutz gegen die Gefährdungen beim nicht beabsichtigten Ingangsetzen (§ 8 Abs. 4 BetrSichV)
z. B. nach Spannungsunterbrechung, muss nicht immer durch das Arbeitsmittel selbst realisiert sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Gefährdung zu beurteilen und, falls erforderlich, Maßnahmen bei
der Verwendung des Arbeitsmittels in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, indem zum Beispiel
zusätzlich ein Personenschutzschalter PRCD-S als ortsbewegliche Schutzeinrichtung verwendet wird.

Akkugeräte können nicht unbewusst anlaufen, da der Nutzer das Gerät aktiv in der Hand hat, auch beim einsetzen des Akkus. In der Gefährdungsbeurteilung sollte stehen, dass der Schalter vor einsetzen des Akkus auf die -Aus- Stellung kontrolliert werden sollte.

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Freitag 23. Juni 2023, 07:18
von Heinrich
tm90 hat geschrieben: Donnerstag 22. Juni 2023, 09:39 Akkugeräte können nicht unbewusst anlaufen, da der Nutzer das Gerät aktiv in der Hand hat, auch beim einsetzen des Akkus.
Doch das können sie! Selten wenn alle Teile fabrikneu sind, aber ein Wackelkontakt bei nicht richtig veriegelten Akku kommt schon mal vor.

mfg

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Samstag 24. Juni 2023, 06:54
von tm90
Ein nicht richtig verriegelter Akku ist ein Bedienfehler. Wie soll man die den in der Gefährdungsbeurteilung ausschließen :confused:

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Sonntag 25. Juni 2023, 08:07
von Elektromann
Heinrich hat geschrieben: Freitag 23. Juni 2023, 07:18
tm90 hat geschrieben: Donnerstag 22. Juni 2023, 09:39 Akkugeräte können nicht unbewusst anlaufen, da der Nutzer das Gerät aktiv in der Hand hat, auch beim einsetzen des Akkus.
Doch das können sie! Selten wenn alle Teile fabrikneu sind, aber ein Wackelkontakt bei nicht richtig veriegelten Akku kommt schon mal vor.
Das mit dem "nicht richtig verriegelten" Akku habe ich bist her nicht gehabt, ein namhafter Hersteller von Kettensägen, musste einen Teil seiner (Elektro-, Akku- ) weil ein Problem mit dem Start-Schalter bestand, hier war der Grund starke Verschmutzung. Natürlich möchte man lieber nicht, dass die Kettensäge mal von selber anläuft...

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2023, 08:06
von Heinrich
tm90 hat geschrieben: Samstag 24. Juni 2023, 06:54 Ein nicht richtig verriegelter Akku ist ein Bedienfehler. Wie soll man die den in der Gefährdungsbeurteilung ausschließen :confused:
Genau so wie ein Wackelkontakt im Kabel des Winkelschleifers: Man schreibt in die Gefährdungsbeurteilung das bestimmte Geräte, auch die akkubetriebenen einen Wiederanlaufschutz haben müssen. Wie schon oben geschrieben, das sollte bei aktuellen Geräten für den gewerblichen Einsatz sowieso der Fall sein.

mfg

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Dienstag 4. Juli 2023, 08:54
von Beavis78
Danke für die zahlreichen Antworten. Meine Frage war zu schnell formuliert.
Natürlich fallen auch akkubetriebene Geräte darunter. Es hat sich hier auch im Bewußtsein der Hersteller etwas geändert. Oder es ist eine Verkaufsstrategie. Zumindest werben Bosch und Metabo jetzt mit diesem Feature.
Mfg

Re: Wiederanlaufschutz Akku

Verfasst: Montag 10. Juli 2023, 17:43
von Probator
Elektromann hat geschrieben: Sonntag 25. Juni 2023, 08:07Natürlich möchte man lieber nicht, dass die Kettensäge mal von selber anläuft...
Bei Kettensägen habe ich noch nie einen "verriegelnden" Schalter gesehen, darf es meines Wissens auch nicht geben.
Alles was ich kenne, muss mit zwei Fingern aktiviert werden und rastet auch nicht.

Einen Akku einzulegen, während man mit zwei Fingern aktiv den Schalter hält - das ist schon mutwillig.

Bei Winkelschleifern gibt es rastende Schalter. Hier halte ich einen Wiederanlaufschutz für wichtig, auch weil ich selbst hiermit schon einen sehr schmerzhaften Unfall mit mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit erlitten habe. Ich möchte nicht, dass der Winkelschleifer beim Reinschieben des Akkus anläuft. Das ist kaum weniger gefährlich als bei 230V-Geräten.
Ich habe aber (im Gegensatz zu alten 230V-Geräten) noch nie ein Akku-Gerät gesehen, was keinen Wiederanlaufschutz hat. Da die Dinger sowieso einen Sanfanlauf und Akkuschutzelektronik haben, würde ich auch nicht erwarten, dass sowas existiert.
Hinweis: für Billiggeräte von Baumarkt und Diskounter kann ich nicht sprechen, sowas kommt mir grundsätzlich nicht ins Haus.